Offener Brief zum Schwerpunkt der Rote-Hilfe-Zeitung 4/2016 „Siegerjustiz“
Das Wichtigste zuerst:
Liebe Genoss_innen und Freund_innen aus der Aktivengruppe Rote Hilfe Dresden:
Wir möchten an dieser Stelle betonen, wie sehr wir eure Arbeit wertschätzen.
Die Unterstützungsarbeit die ihr leistet, eure zuverlässige Ansprechbarkeit und bereitwillige Solidarität helfen uns immer wieder, der Repression Stand zu halten und uns weiter gegen die Zurichtungen des patriarchalen, kapitalistischen und rassistischen Normalvollzugs zu stellen.
Neben dem ganz pragmatischen Nutzen der Antirepressionsarbeit für linken Aktivismus schätzen wir auch die Anregungen durch eure Veranstaltungen und den fruchtbaren Austausch in gemeinsamen Diskussionen.
Es wäre für uns ein großer Verlust, wenn diese Unterstützung für uns und viele andere linke Akteur_innen in Dresden weg fallen sollte.
Gleichzeitig verstehen wir, wenn aus der Auseinandersetzung mit der RHZ 4/2016 auch
einschneidende Konsequenzen gezogen werden und möchten euch dabei so gut wir können den Rücken stärken!
Wir sind uns sicher: solange ihr da seid, können wir weiter nach Wegen aus der ganzen
Kackscheisze suchen und uns dabei vor dem Verlaufen bewahren.
Solange ihr nicht aufgebt, wird das, was in den letzten Jahren durch euch an Aufbauarbeit und Unterstützung geschehen ist, nicht einfach verloren gehen.
In welcher Form auch immer: lasst uns weiter solidarisch für eine befreite Gesellschaft ohne Unterdrückung und Ausbeutung kämpfen!
Aber zurück! Was soll dieser ganze Pathos? Was ist eigentlich passiert?
Ende vergangenen Jahres erschien die Ausgabe 4/2016 der Zeitung der Roten Hilfe (RHZ) mit dem Schwerpunktthema „Siegerjustiz – Verfolgung und Delegitimierung eines sozialistischen Versuchsseit 1990“. Darin wurde – verkürzt gesagt – das DDR-Regime und die Repression gegen Andersdenkende als legitim dargestellt, Stasiaktivitäten und andere Spionagetätigkeiten wurden herunter gespielt. In den Schwerpunktartikeln kamen vor allem Stimmen aus dem ehemaligen DDR-Machtapparat zu Wort, nicht zuletzt wurde sogar ein Statement von Erich Honecker aus dem Jahr 1992 neu aufgewärmt und abgedruckt. Infolge dessen gab es glücklicherweise – auch ganz konkret aus der Aktivengruppe der RH Dresden – deutliche Kritik. In diesem Statement ist zu erkennen, worum sich die Debatte inhaltlich dreht. Um hier einer Dopplung von Argumenten vorzubeugen, sei die Lektüre des Statements wärmstens ans Herz gelegt. Als weniger glücklich erachten wir den Umgang mit der Kritik durch den Bundesvorstand und das Zeitungskollektiv der RH, welcher nun die Auflösung der Dresdner Ortsgruppe der RH zur Folge haben könnte.
Da die interne Kritik vehement abgewehrt wird steht zu befürchten, dass die Positionen aus der Ausgabe weiter unhinterfragt verbreitet werden. Wir erachten jetzt die Positionierung mittels eines Offenen Briefes als letzten möglichen Schritt, damit die Debatte nicht einfach abgewürgt wird. Dies ist uns wichtig, weil die Rote Hilfe seit vielen Jahren elementarer Bestandteil linker politischer Arbeit und daran geknüpfte Repressionen ist. Viele Linke sehen sie als vertrauenswürdige und solidarisch arbeitende Organisation an, ihre öffentlich geäußerten Positionen erhalten dadurch ein gewisses Gewicht.
Wir haben deswegen aus unserer Sicht ein paar Anmerkungen zu der Ausgabe „Siegerjustiz“ formuliert:
1.) Der Umgang der bürgerlichen Justiz mit dem Handeln der staatlichen Organe der DDR ist keine Aufarbeitung linker Geschichte in unserem Sinne. Zweifellos ist aber die Rehabilitierung von in der DDR politisch verfolgten Menschen ein wichtiger Schritt für die Betroffenen. Dies wäre zum Beispiel ein möglicher Ausgangspunkt für eine von links geführte Diskussion über die Fehler der Vergangenheit und den richtigen Umgang damit. Dieser Möglichkeit einer differenzierten und selbstkritischen Debatte verschließt sich jedoch das Redaktionskollektiv durch die pauschale Einordnung als „Siegerjustiz“. In der RHZ wird zudem eine unredliche Rosinenpickerei betrieben, wenn zu der Aufhebung von Urteilen nur solche gegen NS-VerbrecherInnen angeführt werden.
2.) Es darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die hier bejammerten „Opfer der BRDJustiz“ in der DDR selbst zu den Menschen in Machtpositionen – also zu den „Siegern“ – gehörten.i Spätestens an dieser Stelle sollte deutlich sein, wie inhaltsleer die Floskel von der Siegerjustizletztendlich ist. Zwangsläufig wird die Gerichtsbarkeit in jedem hierarchischen System durch die historischen „Sieger“ ausgeübt, insofern ist jede Justiz – ob nun vor oder nach einem Machtwechsel – Siegerjustiz. Es ist schon verwunderlich, warum von den Autor_innen der Artikel zu dem Schwerpunkt niemandem aufgefallen ist, dass sich gerade in der Rechten Szene diese Vokabel großer Beliebtheit erfreut – dort allerdings in Bezug auf die Nürnberger Prozesse.
3.) In seiner Stellungnahme betont der Bundesvorstand der Roten Hilfe (BuVo), er könne und wolle weder allgemeinpolitische Aussagen treffen noch eine Bewertung der „DDR als gesamtespolitisches Projekt insgesamt“ abgeben. Genau das ist aber der Fall, wenn in der offiziell vom BuVo herausgegebenen und auch sonst klar der RH zugerechneten RHZ in einem Schwerpunkt ausschließlich einseitige, verharmlosende und teilweise sogar befürwortende Positionen zu den Aktivitäten der SED, des MfS und anderer DDR-Organe erscheinen. Gekrönt wird diese faktische Legitimierung staatlicher Repression gegen Andersdenkende durch die fehlende Bereitschaft sowohl von BuVo als auch Zeitungskollektiv, die massive Kritik an der Ausgabe 4/2016 aufzugreifen und ihr wenigstens den gleichen Raum zu geben. Wenn man sich schon nicht selbst zu
einer klaren Aussage durchringen kann, so sollte in einer strömungsübergreifenden
Solidaritätsorganisation doch ein Rest von Bereitschaft zum Ausdiskutieren oder wenigstens Nebeneinanderstellen von unterschiedlichen politischen Positionen und Analysen vorhanden sein.
4.) Ziemlich fragwürdig finden wir auch die Illustration der Schwerpunktartikel. So wird auf S. 29 ein Wahlplakat der SED abgebildet, welches die „völlige Gleichberechtigung der Frau“ fordert. Auf Seite 47 findet sich ein Foto von Erich Honecker mit der Schwarzen, lesbischen Aktivistin Angela Davis, damals Mitglied der Kommunistischen Partei der USA, bei einem Empfang 1972 in Berlin. An beiden Stellen ist keine inhaltliche Verbindung zu den Artikeln zu erkennen. Vor allem die Verbindung von Erich Honecker mit Angela Davis (auf der Illustration zum Info-Kasten „Kurzbiographie Erich Honecker“ geben sie sich die Hand) lässt kaum eine andere Deutungsweise, als die der Instrumentalisierung zu. Mit keinem Wort wird z.B. ihre Rede bei den Weltjugenspielen in Berlin erwähnt.ii Es bleibt der schale Eindruck, hier würden Feministinnen und feministische Forderungen bewusst genutzt, um den umgebenden Kontext in einem positiven Licht dastehen zu lassen. An dieser Stelle hätte es die Möglichkeit gegeben, genauer zu analysieren, wie weit es um den tatsächlichen feministischen und antirassistischen Gehalt der DDR bestellt war.
5.) Sich außerdem fast vorbehaltlos mit den Funktionär_innen eben jener auch repressiv handelnden Institutionen solidarisch zu erklären, delegitimiert eben nicht nur die Aufarbeitung der DDRGeschichte durch den Fingerzeig auf den Strohmann „Klassenjustiz“, sondern entspricht auch nicht dem RH-Selbstverständnis als „strömungsübergreifende Solidaritätsorganisation“.iii Vollkommen absurd wird es, wenn der BuVo der RH in seiner Stellungnahme zu der Kritik an der RHZ 4/2016 schreibt: „dass wir […] uns gemeinsam und solidarisch gegen staatliche Repression politisch zur Wehr setzen.“
Wir stellen uns diesbezüglich folgende Fragen:
Was soll jemand dazu sagen, die wegen „politischer Untergrundtätigkeit“ – lesbische
Selbstorganisation – von der Stasi ausgehorcht und sowohl im privaten wie auch in der politischen Organisation sogenannter Zersetzungsmaßnahmen durch IMs (Inoffizielle Mitarbeiter_innen der Stasi) ausgesetzt war?
Wie strömungsübergreifend ist die Solidarität, wenn die Inhaftierung und Folter u.a. von anarchistischen Aktivist_innen verdrängt und ignoriert wird, offenbar um auf die
Befindlichkeiten autoritärer Altkommunist_innen Rücksicht zu nehmen?
Wie glaubwürdig ist eigentlich noch die Kritik an Radikalenerlass und Berufsverboten,
wenn andererseits die Thematisierung von Hochschulausschluss und „Bewährung in der Produktion“ zur Repression von Künstler_innen und Student_innen als antikommunistisch diffamiert wird, und sich der Bundesvorstand nicht zu einer klaren Positionierung durchringen kann? Ja, noch nicht einmal darauf hin wirkt, die nun angestoßene Debatte in einer zeitnahen Folgeausgabe der RHZ breiter fortzuführen?
Mit erneutem Verweis auf die Kritik der Aktivengruppe Rote Hilfe Dresden stellen wir
abschließend fest:
Die Delegitimierung der DDR als „Sozialistischer Versuch“ braucht keine Siegerjustiz, das hat der Repressions- und Überwachungsapparat schon selbst erledigt.
Die politische Ausrichtung der RHZ 4/2016 stellt – insbesondere aufgrund der Verweigerung einer weiteren Diskussion – aus unserer Sicht ein Angriff auf das solidarische, strömungsübergreifende Selbstverständnis der RH dar.
Die Unterstützungsarbeit der Roten Hilfe ist und bleibt ein notwendiger Bestandteil linker, insbesondere radikaler und antagonistischer Politik in Deutschland. Erst durch den strömungsübergreifenden Ansatz kann der Repression gegen Aktivist_innen, Gruppen und Organisationen überhaupt wirksam begegnet werden. Dabei ist dies jedoch keine pragmatische Dienstleistung, die durch Betroffene abgerufen wird, sondern selbst ein politischer Akt. Um diesen nicht zur Rechtsschutzversicherung zu entleeren und den Aufruf zur Solidarität zu einer hohlen Phrase verkommen zu lassen, darf die Pluralität in der RH nicht gegen ihre Glaubwürdigkeit als Schutzorganisation für politisch verfolgte Menschen ausgespielt werden.
Um bei dem Kampf für unsere Utopien aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen,
müssen wir, muss eine emanzipatorische Linke kritisch und differenziert insbesondere auch das Unrecht analysieren, das im Namen des Sozialismus stattgefunden hat. Die reflexhafte Abwehr jeglicher Kritik an der DDR und ihren staatlichen Organen als „antikommunistisch“ bringt uns jedenfalls nicht voran, sondern führt zurück in eine Sackgasse der Geschichte.
Lieber Bundesvorstand, liebes Zeitungskollektiv,
wir hoffen, dass ihr die Kritikpunkte aufgreift und wir noch dieses Jahr eine Ausgabe der RHZ in unseren Händen halten können, welche die angestoßene Debatte angemessen und tatsächlich strömungsübergreifend weiterführt.
Am 18. März 2017
e*vibes – für eine emanzipatorische praxis
Internationalistisches Zentrum Dresden
FAU Dresden – AG Feministische Kämpfe
Gewidmet Gabriele Stötzer, die wegen einer Unterschriftenliste gegen die Ausbürgerung Wolf Biermanns 1977 zu einem Jahr Haft im Zuchthaus Hoheneck iv (Stollberg/Sachsen) verurteilt wurde. 1989 besetzte sie zusammen mit anderen die Stasi-Zentrale in Erfurt.
P.S.: wer sich über die oben erwähnte Bespitzelung und Zersetzung lesbischer Selbstorganisation in der DDR – aber auch die Energie der Aktivist_innen – informieren will, findet in der Dokumentation des Fachtags „Das Übersehenwerden hat Geschichte – Lesben in der DDR und in der friedlichenRevolution“ einige spannende Berichte.
i Es gab in den Verfahren gegen DDR-Funktionär_innen übrigens lediglich 547 Verurteilungen, darunter lediglich 48
Haftstrafen. RHZ 4/2016; S. 30
ii Gegen Ende diesen hübschen Propagandavideos, und auch nicht ganz unproblematisch:
iii Beschluss der Bundesdelegiertenversammlung im Juni 1996, zitiert vom RH-BuVo in seiner aktuellen Stellungnahme zur Verteidigung des Redaktionskollektivs
iv – Achtung, Siegerliteratur!