Gastbeitrag von Sex Workers Solidarity zum “SächsProstSchGAG”

Protest gegen die Verabschiedung des Sächsischen Prostituierten“schutz“gesetz-Ausführungsgesetzes

Am Mittwoch soll das Prostituiertenschutzgesetz-Ausführungsgesetz beschlossen werden! Kommt auch vorbei: Mittwoch, 27.06., 9:30 Uhr (vor Beginn der öffentlichen Landtagssitzung) vor dem Landtag in Dresden.

Im Landtag bewegt sich was – deswegen bewegen wir uns auch!

Nachdem das Thema des Sächsischen Prostituiertenschutzgesetz-Ausführungsgesetz mehrfach vertagt wurde, wird es am kommenden Montag, den 18.o6.18, in einer (nicht öffentlichen) Sondersitzung des Sozialausschusses besprochen. Damit wird das SächsProstSchGAG mit größter Wahrscheinlichkeit am 27. oder 28.06. – und mit einem halben Jahr Verspätung noch kurz vor der Sommerpause – vom Landtag verabschiedet werden und sofort in Kraft treten.

Wie wir herausfinden konnten, gibt es von allen Fraktionen Änderungsanträge zum ursprünglichen Entwurf, den wir ausführlich in unserem Offenen Brief kritisiert haben. Auf wirklich grundlegende Kritikpunkte geht leider keiner der Entwürfe ein, dennoch sieht man an den Änderungsvorschlägen, dass unsere Gegenwehr immerhin ETWAS gebracht hat:

Laut Antrag der CDU-SPD-Koalition sollen die Gebühren für die Anmeldung sowie die Ausstellung einer Aliasbescheinigung auf 35€ (statt 40€) gesenkt werden, eine Verlängerung soll 15€ kosten (statt jedes Mal wieder 35€), die Gebühren für die Gesundheitsberatung (zunächst mit 60€ angesetzt) sollen entfallen. Linke und Grüne fordern komplette Gebührenfreiheit für Sexarbeiter_innen, die Mehrheit im Landtag wird aber wohl anders entscheiden. In jedem Fall ist es jetzt aber nicht mehr vorgesehen, dass die von den Sexarbeiter_innen zu zahlenden Gebühren den Aufwand für die Zwangsanmeldungs- und Zwangsberatungsprozedur in Gänze finanzieren sollen. Stattdessen soll das Land Sachsen den betreffenden sechs Kommunen jährlich Mittel dafür zur Verfügung stellen. Die Finanzierung in den Kommunen ist übrigens der einzige Punkt, zu dem sich auch die AfD in ihrem Antrag einlässt, die hohen Gebühren für Sexarbeiter_innen hätte sie einfach beibehalten.

Diese Veränderungen sind nicht etwa von selbst geschehen, sondern beruhen auf dem Engagement verschiedenster Akteur_innen innerhalb und außerhalb des Landtags. Unser Protest war erfolgreich – dafür DANKE an alle Beteiligten! Zentral war auch die öffentliche Anhörung, in der fünf Expert_innen einhellig den SächsProstSchGAG-Entwurf hart kritisierten. Die kritische Begleitung hat dafür gesorgt, dass das Thema nicht einfach im stillen Kämmerlein abgehandelt werden konnte. Es zeigt sich also, dass es etwas bringt, sich öffentlich zu Wort zu melden und sich zu wehren – ein Grund zu Feiern. Prost!

ABER: Mit Verabschiedung des – wenn auch veränderten – Ausführungsgesetzes sind die grundlegenden Probleme noch lange nicht verabschiedet. Viele wichtige Fragen bleiben im SächsProstSchGAG weiterhin unberücksichtigt, z. B. die Beratung in der jeweiligen Muttersprache oder die (Nicht-)Existenz von Beratungsstellen (mehr siehe Offener Brief). Insgesamt ist und bleibt das bundesweite ProstSchG ein diskriminierendes Gesetz, das die Situation von Sexarbeiter_innen verschlechtert. Daran ändert sich nichts, auch wenn man nun vielleicht weniger Geld für die eigene Datenerfassung und Stigmatisierung bezahlen muss. Das ProstSchG gehört entsorgt! Es bleibt spannend, was sich aus der Verfassungsklage oder sonstigen Initiativen noch ergibt – dieser Drops ist noch nicht gelutscht!

Darum werden wir die Verabschiedung des Ausführungsgesetzes weder bejubeln noch unkommentiert lassen. Kommt doch auch vorbei!

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