Minijob heißt natürlich auch Rechte haben!
Sich als Minijobbende*r zu wehren lohnt sich. Das zeigt das aktuelle Beispiel der FAU Kiel! Wer Fragen zu seinem oder ihrem Minijob hat, kann sich aber auch bei uns melden. Unsere Arbeitsrecht-AG hilft Euch gern weiter!
Bitteschön, die Rechnung!
Eine beliebte Kneipe am Kieler Ostufer musste kürzlich vor dem Arbeitsgericht einem Vergleich zustimmen, der sie zu einer Nachzahlung im höheren dreistelligen Bereich verpflichtet. Das ist eigentlich wenig spektakulär, allerdings sind die Details recht interessant: Es handelte sich um eine Tätigkeit auf Minijobbasis und dauerte nur knapp acht Monate. Desweiteren ging es lediglich um banale Dinge wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsentgelt und sonstige ausstehende Gehälter, also alles Pflichten, die in einem Arbeitsverhältnis selbstverständlich sind. Eine derartig hohe Nachforderung für diesen kurzen Zeitraum ist daher recht beachtlich.
Das Ergebnis der Verhandlung kann man wohl als Quittung dafür verstehen, dass arbeitsrechtliche Mindeststandards missachtet wurden. Willkür des Arbeitgebers, Angst vor Jobverlust und Vereinzelung der Beschäftigten sorgen normalerweise dafür, dass die prekäre Situation stillschweigend hingenommen wird. Insofern zeigt dieses positive und nachahmenswerte Beispiel, dass ausbeuterische Verhältnisse in der Gastronomie keine Selbstläufer zu sein brauchen. Gegenwehr ist notwendig und möglich.
Gerade in Hinblick auf die Vereinzelung halten wir es für unerlässlich, dass sich die Beschäftigten untereinander austauschen, sich solidarisieren und gemeinsam Druck aufbauen, damit die verdienten Gehälter endlich in ihre Taschen fließen und die oftmals haarsträubenden Bedingungen in der Kieler Gastronomie hoffentlich ein Ende finden.
Dazu sollte die Rechnung lieber ohne den Wirt gemacht werden.
zur FAU Kiel: https://kiel.fau.org/