Revisionsverhandlung im Fall Oury Jalloh, am 28.8.14 9Uhr am Bundesgerichtshof Karlsruhe – Aufruf zur kritischen und solidarischen Prozessbegleitung

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Die Revisionsverhandlung im Fall Oury Jalloh findet am 28. August 2014, 9 Uhr vor dem Bundesgerichtshof in Karlruhe statt. Dieser muss entscheiden, ob ein dritter Prozess stattfinden soll.

Oury Jalloh ist im Jahr 2005 gefesselt in einer Zelle der Desauer Polizei verbrannt. Bis heute sind die Todesumstände nicht eindeutig geklärt. Nun prüft der BGH, ob ein Urteil vom Landgericht Magdeburg gegen einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung Bestand hat.

Schon zum zweiten mal verhandeln die Richter*innen am Bundesgerichtshof in Karlsruhe über den Fall Oury Jalloh. Das Landgericht Magdeburg verurteilte im Jahr 2012, einen Polizisten zu 10 800 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung.

Die Verteidiger*innen des Polizisten streben einen Freispruch, wie er bereits vom Landgericht Dessau in erster Instanz im Jahre 2008 entschieden wurde, an.

Doch auch die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger*innen haben Revision gegen das Urteil aus Magdeburg eingelegt.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger*innen stützen ihre Revision auf die Missachtung des Richtervorbehalts. Sie wollen wissen, ob die Ereignisse von 2005 als Freiheitsberaubung mit Todesfolge gesehen werden kann. Dies hätte Auswirkungen auf ein Urteil in einem neuen Prozess. So könnte dem Polizisten eine Haftstrafe und das Ausscheiden aus dem Dienst drohen.

Die Initiative Oury Jalloh geht von Mord aus. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten, das in den bisherigen Prozessen nicht berücksicht wurde.

Weitere Infos: initiativeouryjalloh.wordpress.com

Kommt zur kritischen und solidarischen Prozessbegleitung!

Donnerstag, 28.8.14, 9 Uhr, Bundesgerichtshof Karlsruhe

Mitteilung des BGH:

Hauptverhandlungstermin: 28. August 2014

4 StR 473/13

LG Magdeburg – Urteil vom 13. Dezember 2012 – 21 Ks 141 Js 13260/10 (8/10)

(„Fall Ouri Jallow“)

Der 4. Strafsenat ist erneut mit dem Strafverfahren wegen des Todes des aus Sierra-Leone stammenden Ouri Jallow auf einem Dessauer Polizeirevier am 7. Januar 2005 befasst.

Ouri Jallow verstarb in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers an den Folgen eines durch den Brand der Matratze, auf der er fixiert worden war, ausgelösten Inhalationshitzeschocks.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten, der als Dienstgruppenleiter die Verantwortung für den Gewahrsamsbereich des Reviers gehabt habe, u.a. zur Last, er habe es unterlassen, sofort nach dem Ertönen eines Alarmsignals des Rauchmelders Rettungsmaßnahmen einzuleiten.

Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte den Angeklagten mit Urteil vom 8. Dezember 2008 aus tatsächlichen Gründen vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Dieses Urteil hatte der 4. Strafsenat des BGH mit Urteil vom 7. Januar 2010 (4 StR 413/09) aufgehoben, weil die Beweiswürdigung Lücken aufwies und auch die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte habe sich pflichtgemäß verhalten, obwohl er den Alarm (in der Annahme eines Fehlalarms) zunächst wegdrückte, aus Rechtsgründen zu beanstanden war. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Sache deshalb an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen.

Dieses hat den Angeklagten mit Urteil vom 13. Dezember 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt. Er habe den Tod des Ouri Jallow fahrlässig dadurch verursacht, dass er trotz Wissens um die Selbstverletzungsversuche des Ouri Jallow einen Gewahrsam ohne ständige optische Überwachung zugelassen habe.

Dieses Urteil haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger jeweils mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten.

Quelle: www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.html

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