Raus aus der Vereinzelung! Was tun gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“?

Die Initiative Sex Workers Solidarity, an der wir beteiligt sind, fasst in diesem Text nochmal die wichtigsten Konsequenzen des ProstSchG für die Betroffenen zusammen und ruft zu Unkontrollierbarkeit auf. Das wollen wir euch nicht vorenthalten:

(Weiter unten dokumentieren wir einen weiteren kürzlich erschienenen Text speziell zur sächsischen Desinformationspolitik.)

Raus aus der Vereinzelung! Was tun gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“?

Das kürzlich in Kraft getretene Prostituierten“schutz“gesetz soll vorgeblich vor sexueller Ausbeutung und Menschenhandel schützen. Die dazu u.a. eingeführte Registrierungs- und Ausweispflicht sowie die damit verbundenen Zwangsberatungen führen jedoch zu mehr Überwachung, Diskriminierung und Illegalisierung.

Registrierungspflicht: Mit dem neuen Gesetz sind alle sexuellen und erotischen Dienstleister*innen dazu verpflichtet, sich bei den jeweils zuständigen Behörden persönlich zu registrieren. In Sachsen beginnt dieses Verfahren voraussichtlich ab dem 1.1.2018. Noch ist unklar, welche Behörden in Sachsen wofür zuständig sein werden. Das Gesetz regelt, dass die Registrierung neben der Angabe des Klarnamens auch zwei Fotos sowie die Angabe von Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und aktueller Adresse erfordert – ein Problem für Menschen ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Außerdem müssen alle Bundesländer oder Kommunen angegeben werden, in denen die Tätigkeit geplant ist.

Ausweispflicht: (Alias-)Name, Geburtsdaten und Foto sowie die angegebenen Orte kommen auf einen Ausweis. Die registrierten Sexarbeiter*innen sind dazu verpflichtet, diesen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit jederzeit bei sich zu tragen.

Datenweitergabe: Das Gesetz gibt keine klare Auskunft darüber, was mit den bei der Registrierung aufgenommenen Daten konkret passiert und bei welchen anderen „öffentlichen Stellen“ diese landen. Auch ist unklar, ob und inwiefern die registrierten Personen die Möglichkeit haben, ein Löschen der Daten einzufordern bzw. dieses zu überprüfen. Dies führt momentan zu einer starken Verunsicherung der Betroffenen, gerade in Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Stigmatisierung von Sexarbeiter*innen.

Zwangsberatung: Zusätzlich müssen Sexarbeiter*innen sich regelmäßig einer verpflichtenden Gesundheitsberatung unterziehen. Bislang gab es freiwillige, anonyme und kostenlose Beratungen.

Kosten: Für die Zwangsberatung und die Registrierung entstehen den Kommunen hohe Kosten. Wir wissen aus zuverlässiger Quelle, dass diese nach den Plänen der sächsischen Landesregierung den Betroffenen in Form von Gebühren aufgehalst werden sollen.

Zu diesen gesetzlichen Neuerungen kommt hinzu, dass es nach derzeitigem Stand quasi unmöglich sein wird, überhaupt im Dresdner Stadtgebiet als „Prostituierte*r“ zu arbeiten. Denn: ein Großteil der Stadt fällt unter die schon länger existierende Sperrgebietsregelung. In Verbindung mit dem neuen Gesetz wird für „Prostitutionsstätten“ im „Sperrgebiet“ keine Betriebserlaubnis erteilt, d.h. sie müssen schließen oder existieren dann illegal.

Mit Überwachung und Illegalisierung ist hier niemandem geholfen, wird niemand „geschützt“ – so verhindert man Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung nicht. Stattdessen brauchen wir eine Auseinandersetzung mit den eigentlichen gesellschaftlichen Ursachen, wie z.B. Armut, Rassismus, hierarchischen Geschlechterverhältnissen und ungleich verteilten Bildungs- und Arbeitsangeboten.

Das neue Gesetz und seine Ausführung wird die Situation von Sexarbeiter*innen – gerade der am schlimmsten Ausgebeuteten! – in vielerlei Hinsicht weiter verschlechtern. Wir werden das so nicht hinnehmen!

Raus aus der Vereinzelung!
Sex Workers Solidarity ist ein Zusammenschluss von Sexarbeiter*innen und Unterstützer*innen. Wir wollen gemeinsam aushecken, wir wir mit dem Gesetz, der Registrierung und möglichen Veränderungen in der Stadt umgehen werden. Dazu müssen wir überhaupt erstmal ins Gespräch miteinander kommen und uns austauschen. Kennen wir eigentlich unsere Rechte? Welche Probleme gibt es, was brauchen wir, um diese zu lösen?
Wir wollen nicht allein und leise sein, sondern gemeinsam laut werden. Dieser miesen Situation werden wir unsere Selbstorganisation und Solidarität entgegensetzen.

Dazu laden wir euch ein…
* wenn ihr euch demnächst als „Prostituierte“ registrieren lassen sollt
* wenn ihr betroffenen Freund*innen oder Bekannten den Rücken stärken wollt
* wenn euch die gesellschaftlichen Ursachen und die negativen Folgen dieses Gesetzes einfach ankotzen.
Uns ist es wichtig, die Stimmen der Sexarbeiter*innen als hauptsächlich Betroffene in den Mittelpunkt unserer Kampagne zu stellen – dennoch muss sich niemand ungewollt outen.

Eine konkrete Idee, wie wir die Registrierung kollektiv unterlaufen können, w e n n wir uns überhaupt registrieren gehen:
* als Sexarbeiter*in: Wir geben alle den gleichen Alias-Namen an. Wir geben außerdem an, dass wir planen, in allen 11.000 Kommunen in Deutschland zu arbeiten.
* als Unterstützer*in: Wir registrieren uns aus Solidarität ebenfalls als „Prostituierte*r“.
Das macht klar, zu was für einem Behörden-Chaos das neue Gesetz führt, und zeigt deutlich: Wir sind unkontrollierbar 🙂
<3

Sex Workers Solidarity
Solidarisch für Selbstbestimmung und Unterstützung. Gemeinsam gegen Kontrollzwang und Diskriminierung.

Kontakt:
Mail: sexworkersdd@riseup.net
Facebook: https://www.facebook.com/sexworkerssolidarity/
Nächstes offenes Treffen: 15.11.2017 // 18:00 Uhr // Frauen*bildungszentrum, Oskarstr. 1, Dresden

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und hier noch der andere Text vom 5.11.:

Liebe Kolleg_innen, Unterstützer_innen und Interessierte,

im Moment gibt es viel Unsicherheit, Gerüchte und Befürchtungen zur aktuellen gesetzlichen Lage in der Sexarbeit. Auch uns treibt das um und wir möchten dem ein paar belastbare Informationen entgegensetzen.
Hier ist nach längeren Recherchen unser aktueller Stand zur gesetzlichen Lage und den weiteren Aussichten in Sachsen:

Das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz ist bekanntlich am 1.7.2017 bundesweit in Kraft getreten.
Die Umsetzung dieses Gesetzes muss aber von den einzelnen Bundesländern jeweils in einem Ausführungsgesetz ausgearbeitet und vom Landtag beschlossen werden. Darin muss z.B. geklärt werden, welche Behörden zuständig sind, wie die entstehenden Kosten verteilt werden und ähnliches.
Sachsen hat das immer noch nicht geschafft, weshalb z.B. die Stadt Dresden bekannt gab (http://www.dresden.de/…/…/dienstleistungen/prostituierte.php), dass die Registrierung und alle weiteren Schritte der Umsetzug des Gesetzes nicht vor dem 1.1. 2018 beginnen werden.
In Sachsen wird der Entwurf für das Ausführungsgesetz vom Sozialministerium erarbeitet. Die Sozialministerin Barbara Klepsch (CDU) hat nach unserem Kenntnisstand immer noch keinen Entwurf herausgegeben. Auf Anfragen von Landtagsabgeordneten zu dem Thema gab es bislang ebenfalls keine neuen Informationen.
Wenn dieser Entwurf dann da ist, muss er noch vom Landtag beraten und abgestimmt werden. Bis zum Jahresende gibt es aber nur noch wenige Sitzungstermine. Es ist aus unserer Sicht daher sehr fraglich, ob das sächsische Ausführungsgesetz überhaupt zum 1.1. fertig ist.

In dieser unklaren Situation und durch das intransparente Vorgehen der Regierung wächst die Unsicherheit der Betroffenen.
Was haben wir zu erwarten, wie sollen wir uns verhalten?
Gerade diejenigen von uns, die sich nicht gut mit deutschen Behörden auskennen oder Angst vor ihnen haben müssen, sind so den Halb- und Falschinformationen von Zuhältern
ausgeliefert.
‚Betreiber_innen von Prostitutionsstätten‘, was teilweise auch Solo-Selbstständige in Wohnungen sind, wissen nicht, wie es weiter geht. Werden sie den Kriterien entsprechen und eine Erlaubnis erhalten, oder müssen sie schließen, wann stehen sie vielleicht vor dem finanziellen Aus?

Um hier zumindest ein kleines bisschen Klarheit zu schaffen:
– solange das Ausführungsgesetz nicht da ist, gibt es keine zuständigen Behörden für die Beratung und Anmeldung. So lange kann die Registrierungspflicht in Sachsen nicht umgesetzt werden – weder für Sexarbeiter_innen, noch für Betriebe.
– solange braucht auch niemand Bußgelder wegen einer fehlenden Anmeldebescheinigung („Hurenpass“) zu befürchten. Falls ihr auch außerhalb von Sachsen arbeitet, könnte es allerdings Schwierigkeiten geben, wenn die Behörden nicht auf dem gleichen Stand sind.
– die bestehenden anonymen, freiwilligen und kostenlosen Beratungsangebote durch das Gesundheitsamt in Dresden bleiben zunächst bestehen, das gleiche erwarten wir für die anderen sächsischen Städte mit entsprechenden Angeboten.

Zusätzlich ist jetzt schon absehbar, dass diese Hinterzimmerpolitik zu einem Chaos in den Gesundheits- und Ordnungsämtern führen wird. Diese müssen nächstes Jahr Knall auf Fall die Beratungs- und Registrierungspflicht umsetzen, ohne finanziell und personell darauf vorbereitet zu sein.

Wir haben den Eindruck, dass den führenden sächsischen Politiker_innen das Thema Sexarbeit zu „schmuddelig“ ist, um es öffentlich zu diskutieren.
Ist es ihnen ebenfalls zu „schmuddelig“, die Meinung von Expert_innen einzubeziehen? Nämlich die Betroffenen anzuhören, die angeblich geschützt werden sollen?

Wir fordern:
– Mehr Transparenz in der Gesetzgebung. Eine öffentliche Anhörung im Landtag wäre das Mindeste!
– Die Kosten der Umsetzung dürfen nicht den Betroffenen aufgehalst werden!
– Den Schutz unserer persönlichen Daten. Das Ausführungsgesetz muss hier klare Standards vorgeben!

Weitere wichtige Forderungen gibt es hier: http://www.hydra-berlin.de/…/ICRSE_Overview_of_the_German_P… Dieses Papier ist eine gute Zusammenfassung der Kritik am Gesetz, und begründet, warum es nichts gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung ausrichtet und eben nicht ’schützt‘.

Am besten wäre es, das „ProstSchG“ auf Bundesebene schnellstmöglich wieder zu kippen.
Wer sich dafür interessiert, findet bei Dona Carmen Informationen zur gerade laufenden Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz.
https://www.donacarmen.de/…/VERFASSUNGSBESCHWERDE-ProtSchG-…

Wenn wir uns zusammentun, können wir Einiges verändern.

Weitere Infos folgen- wir bleiben dran. Ihr auch? 🙂

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