Equal Pay soll durch Tarifvertrag erneut ausgehebelt werden
DGB-Tarifgemeinschaft sabotiert weiterhin Gleichbezahlung von LeiharbeiterInnen!
Die IG Metall hat im Namen der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit Anfang März die Tarifverträge mit den Leiharbeits-Verbänden BZA (BAP) und iGZ fristgerecht zum 31. Oktober 2013 gekündigt. Deshalb hätten ab 1. November 2013 LeiharbeiterInnen einen generellen Anspruch auf gleichen Bezahlung («Equal Pay»). Gleichzeitig jedoch kündigte die IG Metall im Namen der Tarifgemeinschaft an, ab sofort über einen neuen Tarifvertrag zu verhandeln und diesen in den nächsten Wochen zum Abschluss bringen zu wollen. Durch dieses Manöver wäre der Gleichbezahlungsanspruch erneut zum Nachteil aller Beschäftigten der Branche unterlaufen. Ein neuer Tarifvertrag bedeutet eine Schlechterstellung gegenüber der gesetzlichen Regelung, also ein Lohndumping für alle LeiharbeiterInnen, unabhängig davon, ob sie Mitglieder einer der beteiligten DGB-Gewerkschaften sind oder nicht!
Das vergiftete Geschenk von SPD und GRÜNEN
Im Zuge des erfolgreichen Generalangriffs, den vor 10 Jahren die SPD und die GRÜNEN durch die Hartz-Gesetze auf die Arbeitsbedingungen und Löhne der ArbeiterInnen in diesem Land gestartet haben, war seinerzeit auch die Arbeitnehmerüberlassung liberalisiert worden. Dabei wurde ein sog. „Equal Pay“ Grundsatz in § 10 Abs. 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgestzes (ÄUG) verankert. Dieser sieht vor, dass LeiharbeiterInnen in gleicher Höhe entlohnt werden müssen, wie ihre KollegInnen in den Entleihbetrieben. Allerdings wurde ebenfalls gesetzlich festgeschrieben, dass diese Gleichbezahlung mit gültigen Tarifverträgen umgangen werden kann.
DGB-Tarifgemeinschaft: Willige Helfer mit fadenscheinigen Begründungen
Die Druckerschwärze mit der die Gesetzesnovellierung publiziert wurde, war noch nicht trocken, als verschiedene DGB-Gewerkschaften, die sich in der „Tarifgemeinschaft Zeitarbeit“ zusammengeschlossen hatten, bereits mit Arbeitgeberverbänden der Leiharbeitsbranche Gespräche führten, in denen diese Gewerkschaften die Unterlaufung des gesetzlichen Gleichbezahlungsanspruchs per Tarifvertrag anboten. Wenig später wurden dann auch solche Dumpingverträge auf dem Rücken der LeiharbeiterInnen abgeschlossen.
Als Begründung für den faktischen gewerkschaftlichen Lohnraub an hunderttausenden von LeiharbeiterInnen führte die DGB-Tarifgemeinschaft seinerzeit an, dass die sog. „christlichen Gewerkschaften“, die über noch weniger Mitglieder unter den LeiharbeiterInnen verfügen, als die DGB-Gewerkschaften, Tarifverträge abgeschlossen hätten, die noch etwas schlechter seien, als die eigenen. Nun wurde allerdings zwischenzeitlich diesen sog. „christlichen Gewerkschaften“ die Taríffähigkeit rückwirkend aberkannt. Das einzige, was ab November 2013 zwischen den LeiharbeiterInnen und dem Equal Pay steht, sind die geplanten neuen Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften in der Branche!
Mit der jetzt angekündigten Neuverhandlung der Tarifverträge setzt die DGB-Tarifgemeinschaft ihre Rolle als williger Erfüllungsgehilfe der Hartz-Gesetze und als Retter des gesamten Systems der Leiharbeit weiter fort. Betroffen davon sind nicht nur die wenigen eigenen Mitglieder, die diese Gewerkschaften in der Branche haben, sondern alle LeiharbeiterInnen. Denn diese Gefälligkeitstarife werden allgemein angewandt und blockieren und verhindern für alle den Zugang zur Gleichbezahlung!
Vier weitere verlorene Jahre für die LeiharbeiterInnen?
Mit der Ankündigung der IG Metall, die Branchentarifverträge weiterhin als Hauptbestandteil der neuen Tarifverträge zu betrachten, ist davon auszugehen das die DGB-Gewerkschaften mit den neuen Tarifverträgen Equal Pay bis zum Jahre 2017 ausschließen werden. Vier weitere verlorene Jahre für die LeiharbeiterInnen wären die Folge. Und das alles auf dem Altar einer gewerkschaftlichen Politik, deren einziges Ziel es letztlich ist, durch Gefälligkeit gegenüber Politik und Bossen, dominanten Einfluss auf einen Beschäftigungssektor zu gewinnen, in dem man mangels Mitgliedern kaum gewerkschaftlich Kampfkraft hat.