Berufungsverfahren gegen Jan am 6. Februar 2019
Der Termin für die Neuverhandlung des Prozesses gegen Jan, der wegen seines antirassistischen Protestes gegen eine Abschiebung angeklagt wurde, steht nun fest: Am Mittwoch, den 6. Februar 2019 um 9:00 Uhr soll erneut darüber befunden werden, ob Jan „schuldig“ oder „unschuldig“ ist, am 31. Mai 2017 in Nürnberg auf eine Weise gegen die Abschiebung eines Berufsschülers protestiert zu haben, die der Staat als illegitim betrachtet.
Nicht genug die exzessive Gewalt, mit der der antirassistische Protest an diesem Tag niedergeknüppelt worden war; nicht ausreichend die scharfen Urteile von mehrmonatigen Haftstrafen oder auch Untersuchungshaft, der öffentliche Fahndungsaufruf und all die anderen Verleumdungen und Einschüchterungsversuche, mit denen so viele Teilnehmer*innen des Protestes bereits exemplarisch abgestraft wurden. Nein, auch und gerade bei Jan soll nun eine Verurteilung zu Knast her. Daran ließ die Staatsanwaltschaft schon im ersten Verfahren im August 2018 keinen Zweifel, bei welchem sie eine halbjährige Haftstrafe ohne die Möglichkeit von Bewährung verlangte. Als Jan stattdessen „nur“ zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, zog sie dann auch prompt in die nächsthöhere Instanz.
Nun sind wir, Jans Unterstützer*innen und Gefährt*innen, natürlich weit davon entfernt, uns irgendetwas von der Justiz zu erhoffen, die ja genauso ein Herrschaftsinstrument des Staates ist wie die Polizei mitsamt der ganzen sogenannten Exekutive. Jede „neutrale“ Bestätigung der Richtigkeit von staatlicher Gewalt sowie die Verurteilung all dessen, was diese zu untergraben droht – sei es auch nur der unglaublich wichtige Widerstand gegen eine Abschiebung – dient der Aufrechterhaltung des rassistischen, kapitalistischen und menschenverachtenden Status Quo in der hiesigen, hochgelobten Demokratie.
Wir werden also nicht darüber erstaunt sein, wenn die gerichtliche Farce sich am 6. Februar ein weiteres Mal anschickt, die staatliche Nacherzählung vom 31. Mai zu stützen. Wir werden jedoch auch nicht feiern, wenn Jans Strafe nicht die Höchstgrenze erreicht, die die Staatsanwaltschaft fordert. Und genauso wenig werden wir es zufrieden sein, wenn der*die Richter*in am Ende vielleicht sogar noch ein paar kritische Worte über den Polizeieinsatz vom 31.Mai fallen lässt, anstatt sich wie im ersten Prozess über die Gewalt zu amüsieren, die Jan von den Bullen erfuhr.
Denn das alles ändert nichts daran, dass wir verdammt wütend sind darüber, dass unser Freund wieder vor Gericht gezerrt, wieder bestraft, wieder mit Knast bedroht wird. Und weil sich diese Szenerie in ähnlicher Weise überall, egal wo und egal wann, laufend wiederholt und dabei so ungezählt viele Menschen und Freund*innen dieselbe Demütigung und Qual erfahren, fordern wir euch auf, eure Wut darüber ebenfalls laut und klar zu artikulieren! Tragt sie offensiv nach außen!
Prozessbegleitung ist wie immer erwünscht, aber wir freuen uns über jedes Zeichen von Solidarität – egal in welcher Form!