BNG-FAU erkämpft ausstehende Löhne eines Einlassdienstes
Ein Mitglied der Basisgewerkschaft Nahrung und Gastronomie (BNG-FAU) drängte die Betreiber der beliebten Bar Hebeda’s am Freitag dem 13. 05. 2016 zu einem Vergleich. Dem Einlassdienst war nach Auseinandersetzungen „kalt gekündigt“ worden, nun erhält er für knapp ein weiteres halbes Jahr Lohn.
Zum Prozess gegen die „Jan Michael & Steffen Grosche GbR“ kam es nicht. Nach Darstellung der Sachlage sicherte die Gegenseite die Überweisung von knapp einem halben Jahr Lohn zu. Der Kollege arbeitete über ein Jahr am Einlass und setzte sich dabei u.a. gegen rassistische Türkontrollen ein und verweigerte diese. Kurz darauf wurden dem Minijobber keine Dienste mehr zugeteilt, jedoch auch keine schriftliche Kündigung zugestellt. Der Gewerkschafter bot seine Arbeitskraft weiterhin monatlich an, die Arbeitgeber waren damit im Annahmeverzug.
Die GbR, die neben der Tanzlokalität „Hebeda’s“ auch das Restaurant „Bautzner Tor“ und das Veranstaltungslokal „Saloppe“ betreibt, bestreitet einen Zusammenhang zwischen der antirassistischen Haltung des Einlassdienstes und der Kündigung. Trotzdem wandten sich nach der Kündigung wieder vermehrt migrantische Arbeiter_innen an die Basisgewerkschaft und berichteten von Diskriminierungen.
„Rassistische Türkontrollen sind in vielen Lokalitäten der Dresdner Neustadt ein Problem. Auch das Hebeda’s werden wir weiter beobachten.“, äußerte sich FAU-Gewerkschaftssekretärin Christina Schwarz (34). Der betroffene Kollege Steve P. zum Sieg: „Gerichtliche Auseinandersetzungen sind keine gewerkschaftlichen Kämpfe, die BNG hat mich aber über meine Rechte informiert und wie ich meine Arbeit dokumentieren muss, um auch Recht zu bekommen. Die meisten Minijobber_innen gehen leider nicht gegen so etwas vor.“
Die BNG-FAU hat in der Vergangenheit mehrfach mit Kampagnen sowohl auf Arbeitsrechtsverstöße in der Neustädter Gastronomie als auch auf rassistische Türkontrollen aufmerksam gemacht. Mit letzteren kann sich auch das Personal strafbar machen und entsprechende Weisungen des_r Arbeitgeber_in daher verweigern.