Die Verfassungsfeinde zu Berlin
Seit Mitte 2005 brechen Teile der Exicutive mit Billigung der Regierung das Grundgesetz. In einigen dutzend Fällen werden Grundrechte verletzt und mit Füßen getreten. Der Skandal fliegt auf, als der Innenminister mehr Geld für diese illegalen Aktionen des Verfassungsschutzes haben will. Erst jetzt merken die Mitglieder des Kontrollausschußes, welchen Verfassungsbruch sie mangels Kenntnis der Möglichkeiten der polizeilichen Cracker durchgelassen und erlaubt haben.
Doch der im Amt befindliche Innenminister will mehr: er will im Namen des angeblichen Kampfes gegen den Terrorismus jegliche Freizügigkeit und fast alle Grundrechte der Bürger abschaffen, die frühere Generationen von AnarchistInnen und SozialistInnen dem „kalten Ungeheuer“ Staat abgetrotzt haben. So soll wie in der Nazizeit die Bundeswehr gegen das eigene Volk eingesetzt werden können und auf aufständische Bürger schießen dürfen. Und die Behörden sollen heimlich weiterhin die Festplatten der Bürger ausspähen dürfen. Um dem entgegen zu wirken sollte man nur noch über einen virtuellen PC surfen und brisante Inhalte auf externen verschlüsselten Platten auslagern.
Im Zuge des G8 werden alle Bürger in Schutzhaft genommen, indem die Kontrollen an den Grenzen der Bundesrepublik für die Dauer des „Wandlitz“ zu Heiligendamm wieder eingeführt werden – als sei jeder Bürger der Bundesrepublik und der anderen Staaten der EU ein potentieller Terrorist. Kameras vergleichen in einem mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarenden Versuch die Datensätze der Einwohnermeldeämter in NRW mit den gefilmten Passanten am Hauptbahnhof. Und ab 2008 sollen alle Provider ein halbes Jahr lang die Verbindungsdaten – nicht die übertragenen Inhalte – aller Nutzer speichern, damit die Polizei nötigenfalls Kenntnis davon erhält, wer wo angerufen oder welche Webseite aufgeschlagen hat. Auch diese Praxis, mit welcher die Bundesregierung ein weiteres Element des EU-Rechtes umsetzt, ist laut Grundgesetz und EU-Recht fragwürdig.
Die Verfassungsfeinde sitzen also nicht in der Roten Flora in Hamburg oder im Mehringhof in Berlin, sondern im Innenministerium und in der Regierung. Nachträglich wollen sie ihr terroristisches Handeln zur Außerkraftsetzung des Grundgesetzes durch eine Änderung des Grundgesetzes legalisieren. Entfernt sich die Regierung vom Boden des Grundgesetzes oder setzt dieses außer Kraft, so erlaubt das Grundgesetz aus der Erfahrung des aufkommenden Faschismus heraus Widerstand der Bevölkerung gegen eine verfassungsfeindliche Regierung. Der berliner Skandal zeigt, daß diese und die Vorgängerregierung verfassungsfeindlich war – und ist, auch wenn auf Druck der Proteste die Online-Durchsuchungen jetzt eingestellt wurden.
Bleibt anzumerken, daß der Verfassungsschutz und das Innenministerium alle Voraussetzungen erfüllt, um als kriminelle Vereinigung gemäß Paragraph 129a angeklagt zu werden. Aber es ist müßig, darauf zu bauen, daß die Bundesanwaltschaft endlich Ermittlungen zur Zerschlagung dieser kriminellen Vereinigung aufnimmt….