Tor: Regierung will die Zwiebel schälen

Zuerst erschienen im Lower Class Magazine (17.07.2019)

In der Law-and-Order Fraktion der Bundesregierung wird seit Jahren immer wieder über die Legalität und die Hintertüren von Hard- und Software diskutiert.  Ein neuer Anstoß kam dieses Jahr auf dem europäischen Polizeikongress im Februar durch Günter Krings, Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Krings schwadronierte, dass das sogenannte Darknet „keinen legitimen Nutzen“ in „einer freien, offenen Demokratie“ hätte und wer es nutzen würde, führe „in der Regel nichts Gutes im Schilde. Diese einfache Erkenntnis sollte sich auch in unserer Rechtsordnung widerspiegeln.”

Nach seinem Gefasel ging es dann aber auch ziemlich flott: keine vier Wochen nach dem Polizeikongress beschloss der Bundesrat einen umfassenden Gesetzesentwurf, das „IT Sicherheitsgesetz 2.0“. Wir haben mit Mike vom IT-Kollektiv darüber gesprochen, was das Gesetz genau beinhaltet, welche Konsequenzen es hätte und ob eine praktische Umsetzung überhaupt möglich ist.

Das neue IT Sicherheitsgesetz 2.0. sieht eine ganze Reihe neuer Straftaten, Strafverschärfungen und auch Befugnisse für die Polizei vor – könnt ihr einen Abriss darüber geben, welche Veränderungen neu sind?

Von dem Gesetz würden vor allem Leute mit IT-Kenntnissen betroffen sein – in erster Linie Administratorinnen und Aktivisten, die jeden Tag am freien Internet arbeiten. Die “Zielgruppe” des Gesetzes hat mit Drogenhandel, Kinderpornographie, oder Terrorismus in der Regel nichts am Hut. Das Gesetz richtet sich gegen eine Technologie und ihre Betreiberinnen, in erster Linie gegen das Tor-Netzwerk.

Das Tor-Netzwerk dient zur Anonymisierung, es schützt Whistleblower und Dissidentinnen genauso wie Gesetzesbrecher, indem es ihre IP-Adresse verschleiert. Wer sich gegen die Datensammelwut der Surveillance-Capitalism-Konzerne wie Google, Facebook und Amazon schützen will, für die ist der Tor-Browser auch die beste Wahl. Außerdem ermöglicht es den Zugang zum bekanntesten Teil des Darknets, den Onion-Services oder auch Hidden Services. Dort werden Marktplätze betrieben, auf denen man Drogen, Waffen, gefälschte Ausweise und Kinderpornographie erwerben kann.

Aber auch andere Anonymisierungs-Dienste wie VPNs und Freifunk-Netze könnten davon betroffen sein. Alle diese Dienste haben eins gemeinsam: sie laufen nicht von selbst, sondern werden von Adminstratorinnen am Laufen gehalten. Das Tor-Netzwerk besteht aus Servern von NGOs, Einzelpersonen, und vor allem konkurrierenden Geheimdiensten; kommerzielle VPN-Anbieter verdienen an der Anonymisierung; und Freifunk ist ein ehrenamtliches Bürgerinnennetzwerk, das durch seine Dezentralität schwerer kontrollierbar ist als das Internet der kommerziellen Internetprovidern, und die teilweise auch Tor-Knoten betreiben.

Das Muster ist: der Staat ist frustriert, weil Tor so viele Gesetzesbrecherinnen vor der Strafverfolgung schützt. Da er an die nicht mehr herankommt, richtet er sich stattdessen gegen die Betreiber. So werden größtenteils ehrenamtliche Helferinnen kriminalisiert, die durch ihren Einsatz niemanden schaden, sondern das Recht auf Anonymität und Meinungsfreiheit schützen. Denn nachdem der Gesetzesentwurf im Bundesrat verschärft wurde, betrifft er nicht mehr nur Darknet-Marktplätze – auch das Betreiben von Relay- und Exit-Knoten, die das Tor-Netzwerk ausmachen, lässt sich künftig als Straftat auslegen.

Das ist vor allem wegen den neuen polizeilichen Befugnissen relevant; sowohl Telekommunikationsüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, als auch die sogenannte Online-Durchsuchung, also Staatstrojaner, dürfen gegen Leute eingesetzt werden, die beschuldigt werden, solche Dienste zu betreiben.

Die Motivation für die Gesetzesänderung ist also die Frustration des Staates, nicht die totale Kontrolle über das, was im Internet passiert, zu haben. Kann die Gesetzesveränderung als ein weiterer Schritt zum autoritären Staat angesehen werden?

Absolut. Der Rechtsstaat wurde mal erfunden, um die Bürgerinnen vor dem Staat zu schützen – Herrschaft sollte keine Einbahnstraße mehr sein, sondern die Autorität musste sich plötzlich an ihren eigenen Maßstäben messen. Daran gibt es viel zu kritisieren, zum Beispiel den Umgang mit Nichtbürgern und die tatsächliche Umsetzung, die in Deutschland vor allem an unvollständiger Gewaltenteilung und unmündigen Bürgerinnen krankt.

Ein untrügliches Zeichen, dass man sich vor dem Rechtsstaat mehr fürchten muss als sich auf ihn verlassen zu können, ist immer, wenn die Obrigkeit selbst besonders viel vom Rechtsstaat redet. Das würde sie nicht, wenn der Rechtsstaat auf unserer Seite wäre. Ein besonderes Exemplar ist hier Armin Laschet, der Ministerpräsident von NRW, dessen Name unter dem Gesetzesentwurf steht – wer ihn aus dem Hambacher Forst kennt, weiß, dass er und sein Innenminister nichts so sehr hassen wie rechtsfreie Räume.

Rechtsfreie Räume sind aber wichtig – weil Rechte eben immer nur gegen die Institutionen des Rechtsstaats durchgesetzt werden. Sich der Kontrolle zu entziehen ist ein rebellischer Akt, der einem Raum gibt, um an einem Danach oder Daneben zu arbeiten.

Und welche Konsequenzen hätten die Veränderungen des Gesetzes für Betreiber*innen und Nutzer*innen?

Für VPN-User wird sich nicht viel ändern – VPN-Dienste, die für Anonymisierung optimiert wurden, werden in der Regel in Panama betrieben. Die müssen sich jetzt schon nicht am deutschen Recht messen. Freifunk-Initiativen werden sich wahrscheinlich auch nicht davon beirren lassen, sondern ihren Datenverkehr wieder über einen VPN ins Ausland routen. Das sind die aus Zeiten der Störerhaftung noch gewohnt.
Tor funktioniert aber leider so, dass die Knoten-Anbieter eben nicht anonym sind. Wer einen solchen Knoten in Deutschland betreibt, muss sich auf Totalüberwachung und eventuell Strafe einstellen, wenn dieser Gesetzesentwurf so durchkommt. Die Höchststrafe liegt bei fünf Jahren Haft, wobei die Höchststrafe im Strafrecht selten angewandt wird. Betreiberinnen von Tor-Knoten ist ihre Privatsphäre jedoch in der Regel sehr wichtig, weswegen allein schon die Überwachungsbefugnisse viele abschrecken dürften.

Das gesamte Tor-Netzwerk wird darunter leiden, vor allem die Sicherheit, und die Geschwindigkeit, die in den letzten Jahren ja stark gestiegen ist. Viele Tor-Knoten stehen in Deutschland, weil die digitale Zivilgesellschaft hier im internationalen Vergleich recht stark ist.

Wir erinnern uns an Merkels „Das Internet ist für uns alle Neuland“ und “in gewisser Weise noch nicht durchschrittenes Terrain“. Weiß die Regierung überhaupt, wovon sie spricht, wenn sie das “Darknet” verbieten will?

Die größte Bedrohung ist wohl die Vorbildfunktion des Gesetzes, ohne die es auch einfach nicht besonders viel bringt. Deutschland alleine wird das Darknet nicht austrocknen können. Für sich genommen ist das Gesetz zwar für deutsche Internet-Aktivistinnen sehr ärgerlich, aber für den Rechtsstaat ziemlich nutzlos. Nicht nur das, auch Geheimdienste betreiben viele Tor-Knoten, alleine schon um ihre Agenten vor den Geheimdiensten anderer Staaten zu schützen.

Auch deswegen glaube ich nicht, dass es hier wirklich um die Aufklärung von Gesetzesbrüchen geht, oder darum, die Opfer zu schützen. “Neuland” heißt zwar nicht, dass Laschet und Konsorten das Internet nicht verstanden hätten, oder dass sie keine Ratgeberinnen hätten, die es besser wüssten. Aber es spricht eine Angst daraus, weil es ihnen ihre Grenzen aufzeigt – weil das Tor-Netzwerk wie das Internet eben nicht an Landesgrenzen aufhört.

Das sieht man auch daran, dass der neue Paragraph zu den Auslandstaten mit Inlandsbezug nach §5 StGB gezählt werden soll. Ich bezweifle, dass die das außerhalb Deutschlands verfolgen können – Telefone abhören können sie dort nicht so leicht. Und es wird schwer sein, einen Bezug zu Straftaten nachzuweisen, die in Deutschland begangen worden sind. Aber sie sind eben sauer, dass das Internet jetzt plötzlich kommt und ein rechtsfreier Raum ist. Und weil sie mit dem Spielzeug nichts anfangen können, versuchen sie, anderen ihr Spielzeug kaputtzumachen.

Weit kommen werden sie damit nicht. Solange es Rechenzentren in Panama oder auf den Cayman-Inseln gibt, und solange Geheimdienste das Tor-Netzwerk nutzen wollen, werden Gesetzesbrecherinnen das Tor-Netzwerk nutzen können.

#Interview mit Mike vom IT-Kollektiv

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