Teilerfolg beim Prozess gegen AKW-Gegner am 11.1. vor dem Amtsgericht Karlsruhe

Der Prozess gegen einen AKW-Gegner wegen Protestaktion gegen den Transport von hochradioaktivem Atommüll von der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe nach Lubmin am Freitag, 11.1.2013 vor dem Amtsgericht Karlsruhe wegen angeblichem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beim Wegtragen durch “winden” endete mit einer Verwarnung in Höhe von 15 Tagesätzen à 10 € mit Strafvorbehalt. Wenn der Betroffene sich 1 Jahr nichts zu schulden kommen lässt, muss er die Geldstrafe nicht bezahlen, so zusagen eine “Geldstrafe mit 1 Jahr Bewährung”.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich einen Strafbefehl mit 60 Tagessätzen à 30 € gefodert. Erfreulicherweise waren auch wieder einige UnterstützerInnen gekommen, um zu zeigen, dass die Prozesse zur Kriminalisierung von AKW-GegnerInnen uns alle angehen.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig,
es können von beiden Seiten noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Nachdem die Bußgeldbescheide der Stadt Karlsruhe wegen Teilnahme an der Nachttanzblockade jetzt “abgearbeitet” sind - die von uns Vertretenen alle mit Einstellung - sind noch 5 (uns bekannte) Strafverfahren wegen angeblichen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Zappeln beim Wegtragen) offen, bei denen von der Staatsanwaltschaft 60-100 Tagessätze gefordert wurden.
4 Verfahren gab es bislang vor dem Amtsgericht. Bei allen 4 Verfahren wurde Berufung eingelegt.

Am Freitag, den 11.1.2013 13.50 Uhr Amtsgericht Karlsruhe Raum 0.15/EG findet nun das 5. Verfahren wegen angeblichen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte statt gegen einen AKW-Gegner, der bei der friedlichen Protestaktion von der Polizei weggetragen wurde.

Mit diesen Verfahren versucht die Staatsanwaltschaft und die Abteilung Staatsschutz der Kriminalpolizei den Straftatbestand  “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” auszuweiten.
Strafbar soll es nach Auffassung von Staatsanwalt Walter bereits sein, wenn einer beim Wegtragen “zappelt”, nachdem ihm die Polizeikräfte schmerzhaft die Arme verdreht haben. Ziel ist es offenbar, die Teilnahme an friedlichen Sitzblockaden, die nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe von der Versammlungsfreiheit gedeckt ist, auf diesem Wege zu kriminalisieren, um AKW-GegnerInnen einzuschüchtern.

Zur Erinnerung: Was bisher geschah…

* Der erste NTB-Strafprozess wegen angeblichem Widerstand gegen Vollstreckungs-beamte bei der Nachttanzblockade endete mit “20 Tagessätzen auf Bewährung” oder exakt heißt dies: Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das heißt, wenn 1 Jahr nichts mehr vorfällt, muss die Strafe nicht bezahlt werden. (Der Strafbefehlsantrag war über 60 Tagessätze à 30 €). Es wurde vorsorglich Rechtsmittel eingelegt.

* Beim zweiten NTB-Strafprozess wegen angeblichem Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte und Beleidigung wurde über einen Strafbefehlsanstrag über insgesamt 80 Tagessätze à 50 € (insgesamt als 4000,00 €) verhandelt (60 Tages- sätze wegen Widerstand und 40 Tagessätze wegen Beleidigung). Es ist erfreulicher- weise gelungen, wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte einen Teil-Freispruch zu erzielen.
Im Ergebnis kam es dann zu einer Verurteilung wegen Beleidigung, und zwar zu 20 Tagessätzen, da 4 Polizeibeamte gleich ausgesagt haben. Der Angeklagte hat den Beleidigungsvorwurf in dieser Form bestritten. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Berufung eingelegt, d.h. auch dieses Verfahren geht in die zweite Runde.

* Der 3. NTB-Strafprozess wegen angeblichem Widerstand gegen Vollstreckungs-beamte bei der Nachttanzblockade endete mit “15 Tagessätzen auf Bewährung” oder exakt: Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das heißt, wenn 1 Jahr nichts mehr vorfällt, muss die Strafe nicht bezahlt werden. (Der Strafbefehlsantrag war über 60 Tagessätze à 30 €). Es wurde ebenfalls vorsorglich Rechtsmittel eingelegt.

* Beim 4. NTB-Strafprozess gab es einen Freispruch wegen Widerstand gegen den die Staatsanwaltschaft Widerspruch eingelegt hat und eine Verurteilung wegen Körperverletzung, gegen die vom Betroffenen Berufung eingelegt wurde.

* Der 5. NTB-Strafprozess wegen angeblichem Widerstand gegen Vollstreckungs-beamte bei der Nachttanzblockade endete ebenfalls mit “15 Tagessätzen auf Bewährung” oder exakt: Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das heißt, wenn 1 Jahr nichts mehr vorfällt, muss die Strafe nicht bezahlt werden. (Der Strafbefehlsantrag war über 60 Tagessätze à 30 €). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Angeklagt sind wir alle!

Lasst Euch nicht hinters Licht führen! Auch nach dem sogenannten “Ausstiegsbeschluss” ist ein Ende der Atomenergienutzung und die Abschaltung aller Atomanlagen in keinster Weise in Sicht - wenn wir es nicht durchsetzen!
Für die sofortige Stillegung aller Atomanlagen - weltweit!

Unterdessen hat sich eine neue Gruppe - AWUS - Atommafia weltweit und sofort stilllegen - gegründet und läd zum Diskussionstreffen ein: Donnerstag 17.1.2013 um 19:30 Uhr im Roten Stern im Gewerbehof, 2.OG, Steinstr.23, Karlsruhe - da geht es u.a. auch um die Karawane - Energiekämpfe in Bewegung.

Außerdem gibt es jetzt Restrisiko - EN ergiekonzerne B rauchen W iderstand
im Querfunk - freies Radio in Karlsruhe 104,8 MHZ, jeden 4.Sonntag im
Monat von 18 - 19 Uhr.

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