Solidaritätsaktion zum Prozessauftakt gegen Jan in Karlsruhe – Antirassistischer Widerstand bleibt legitim!
Am
Donnerstag, den 02. August 2018 findet der Prozessauftakt gegen
unseren Freund Jan vor dem Amtsgericht Nürnberg statt. Der
Prozesstag beginnt um 13 Uhr in Saal 94. Ab 12 Uhr ist eine
Kundgebung vor dem Amtsgericht organisiert.
Um
ein Zeichen der Solidarität mit Jan und allen Antirassist*innen zu
setzen, haben wir in Karlsruhe mehrere Plakate, Transparente und
Aufkleber in die Öffentlichkeit gebracht.

Am
31.05.2017 wurde in Nürnberg die Abschiebung eines Berufsschülers
verhindert. Dieser wurde während der Schulzeit unangekündigt von
der Polizei in der Schule in Gewahrsam genommen. Er sollte nach
Afghanistan abgeschoben werden.
Viele
Menschen, Mitschüler*innen und Passant*innen solidarisierten sich
mit dem Betroffenen. Am Ende waren es etwa 300. Die Polizei war mit
der Situation überfordert. Lediglich zwei Streifen konnten sich
gegen die Sitzblockaden vor ihren Autos nicht durchsetzen. Statt den
Einsatz abzubrechen forderten sie das Unterstützungskommando an,
welches mit Einsatz von Schlagstöcken, Hunden und Pfefferspray die
Situation eskalierte. Viele Personen wurden bei dem Einsatz verletzt.
Die
Abschiebung wurde ausgesetzt. Nicht jedoch weil die Streifenwagen
blockiert wurden, sondern weil am selben Tag ein Anschlag auf die
deutsche Botschaft in Kabul verübt wurde.

Im Anschluss an die Proteste
wurde eine massive Repressionswelle in Gang gesetzt, die mit
Inkrafttreten der Neuerungen in den Paragraphen 113 und 114 des
Strafgesetzbuches, kurz zuvor, begann. Diese öffneten den
Repressionsorganen jegliches Tor zur Wilkür.
So wurde Sercem, der sich an
den Protesten beteiligte über mehrere Monate in Untersuchungshaft
genommen und anschließend zu einer 2-jährigen Bewährungsstrafe
verurteilt.
Weitere überzogene Urteile
folgten. Eine Schülerin, welche im Voraus per
Öffentlichkeitsfahndung gesucht wurde, wurde wegen einem angeblichen
Wurf einer 0,33l PET-Flasche auf einen gepanzerten Beamten zu 9
Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Eine weitere Person, wegen
des Blockierens eines Streifenwagen mit seinem Fahrrad zu 8 Monaten
mit Bewährung.

Bei allen Urteilen spielt der
sogenannte tätliche Angriff auf die Beamten eine Rolle, den es erst
seit den oben genannten Neuerungen der Paragrafen 113 und 114 StGB
gibt. Dieser stellt es den Beamt*innen jegliche Form von Reaktion in
unmittelbarer Nähe als tätlichen Angriff zu betiteln.
Auch im Verfahren gegen
unseren Freund Jan wird dieser Vorwurf erhoben.
Dieses Vorgehen geht einher
mit einem gesellschaftspolitischen Rechtsruck und zieht sich weiter
fort. Im Mittelmeer wird der privaten Seenotrettung der Gar aus
gemacht, Schiffe rechtswidrig festgehalten; das Innenministerium
möchte es Asylbewerbern erschweren ihre Bescheide vor Gerichten
anzufechten, wo etwa 50% von diesen gekippt werden.
Im öffentlichen Prozess gegen
Jan wird es Einlasskontrollen geben; nichtgenehmen Menschen soll der
Zugang verweigert werden.
Die Prozesse rund um den 31.
Mai 2017 in Nürnberg sind exemplarisch für den Ausbau des
Polizeistaates, der Ausschluss nicht genehmer Personen aus Gerichten
teil des erstarkenden Rassismus und Nationalchauvinismus quer durch
die Gesellschaft.

Wir werden uns davon nicht
unterkriegen lassen! Unsere Solidarität gilt allen, die sich für
ihre Mitmenschen einsetzen. Unsere Solidarität gilt allen, die
deswegen von Repression betroffen sind.
Antirassistischer
Widerstand bleibt legitim!
Freiheit für Jan
und alle Anderen!
Hier gehts zur Solikampagne: https://ausbruchaufbruch.noblogs.org/