“Ist Konsens sexy?” – Ein Artikel von Tanya Serisier

“Is Consent Sexy?”
Diese Frage stellt Tanya Serisier ihrem Artikel im Magazin ’bamn’ der britischen Assoziation ‘Plan C’ voran. Wir präsentieren hier eine Übersetzung ins Deutsche (die englische Version findet ihr hier).
Die Geschichte, wie dieser Artikel nun auf diesen Blog kommt, ist folgende: Am Rande der Anarchafeministischen Konferenz im Oktober 2014 in London besuchten wir ein Treffen der großartigen Feminist Fightback, die sich im Common House treffen. Dort laufen übrigens viele sehr spannende Sachen. Im selben Haus ist der Londoner Teil von Plan C tätig, weshalb deren Broschüren dort auslagen. Ein Exemplar kam mit nach Dresden.
Im deutschen (Queer)Feminismus wird dem Kampf gegen sexualisierte Gewalt oft das Ideal der ‘konsensuellen’ Sexualität zur Seite gestellt. Wir haben sogar ein Transparent, auf dem ‘Wir lieben Konsens’ steht 😉 Anscheinend ist es im englischsprachigen Raum, von dem wir ja auch beeinflusst sind, ebenso Standard. Dagegen schreibt Serisier als Feministin an.
Schnell entstand der Wunsch, Debattenbeiträge wie diese (z.B. auch rund um safer spaces) zu ‘importieren’, um sich möglicherweise etwas weniger im Kreis zu drehen bzw. in der deutschen Suppe zu verirren 😉
Da das Übersetzen von Texten aber eine aufwändige Sache ist und am ehesten liegen bleibt, wenn die Tagespolitik ruft (schaut euch mal Nachrichten über Dresden an), hat schon die Veröffentlichung dieser einen Textübersetzung ein halbes Jahr gedauert. Wenn ihr des Englischen (oder anderer Fremdsprachen) halbwegs mächtig und daran interessiert seid, die Sache in Zukunft zu beschleunigen, dann schreibt uns doch mal.

Zur Autorin: Dr. Tanya Serisier ist Dozentin für Kriminalwissenschaft an der University of NSW in Australien. Sie forscht vor allem zu kulturellen Konstruktionen von gutem Sex, schlechtem Sex und sexueller Gewalt sowie zur Art und Weise der Repräsentation von Feminismus und queer politics in der populären Kultur. Sie hat der Übersetzung und Veröffentlichung erfreut zugestimmt.

Ist Konsens sexy? (Tanya Serisier)

‘Konsens ist sexy. Sex ohne Konsens ist Vergewaltigung.’ (orig.:‘Consent is sexy. Sex without consent is rape.’). Dieser Slogan stammt von einer Kampagne aus den USA, deren Zielgruppe Student_innen sind und die darauf abzielt, eine ‘Konsens-Kultur’ auf dem Uni-Campus zu fördern. Aber der Slogan könnte ebenso gut von jeder anderen Kampagne stammen, der es um eine Reduktion sexualisierter Gewalt oder um die Veränderung sexuellen Verhaltens geht. Die politische Logik dieser Kampagne ist in Ländern wie den USA oder UK so weit verbreitet, dass es sich tatsächlich um eine Form von ‘common sense knowledge’ (1) oder gar um eine hegemoniale Wahrheit handelt, die große Teile des gesamten politische Spektrums gemein haben. Diese Logik besagt vor allem, dass Vergewaltigung – definiert als sexuelle Aktivitäten, denen eine_r der Beteiligten nicht zugestimmt(2) hat – eine schreckliche Sache ist und nicht vorkommen sollte. Deshalb haben wir die Aufgabe, gesellschaftlich und kulturell Sex stark zu machen, der das Gegenteil dieses illegalen, schädlichen und unethischen Sexes ist.(3) Den gesetzlichen Definitionen von Nicht-Konsens folgend, wird Konsens das primäre Kriterium, um guten, ethischen und sogar ‘sexy’ Sex zu bewerten.

Die guten Intentionen der ‘Konsens ist sexy’- und anderer ähnlicher Kampagnen können nicht geleugnet werden. Vierzig Jahre nachdem die zweiten Frauenbewegung erstmals auf Vergewaltigung als ein politisches Thema aufmerksam machte, ist erzwungener und ungewollter Sex in unseren Gesellschaften tragischer Weise und unentschuldbar üblich. Das Rechtssystem versagt systematisch gegenüber survivors (4) dieser Gewalt und soziales Stigma, silencing (5) und victim-blaming (6) sind immer noch weit verbreitet. Doch die zutreffendste Beschreibung der aktuellen sozialen Realitäten ist vielleicht, dass sexualisierte Gewalt im Abstrakten universell verdammt wird, während tatsächliche Vorfälle von erzwungenem oder ungewolltem Sex weiterhin entschuldigt, gerechtfertigt und normalisiert werden.

Zusammengenommen sollte der Mangel an Erfolg rechtlicher Reformen oder kulturellen Wandels, die Rate sexualisierter Gewalt zu senken oder das Stigma, das die survivors umgibt, zu verändern, jedoch dazu führen, dass die Art und Weise infragegestellt wird, mit der wir auf diese Gewalt reagieren. Insbesondere müssen wir uns fragen, ob ‘Konsens’ der einzige oder der beste Weg ist, um zwischen akzeptablen und inakzeptablen sexuellen Erfahrungen und Verhalten zu unterscheiden oder um eine neue und bessere sexuelle Kultur zu schaffen. Unter solchen Umständen ist es absurd, die Taktiken und Ideen, die uns bisher nicht geholfen haben, nicht zu hinterfragen. Wir müssen damit aufhören, unsere ganze Hoffnung an Konsens zu hängen, wenn dieser unseren Erwartungen nicht gerecht wird und – ich würde sagen – nicht gerecht werden kann. Die Argumentation dieses Artikels ist simpel. Das concept of consens (7) kann uns nicht helfen, Vergewaltigung oder ungewollten und unerwünschten Sex zu verhindern. Es hilft survivors sexualisierter Gewalt nicht, Gerechtigkeit zu erfahren oder das ihnen zugefügte Leid zu entschädigen und es stellt keine Basis für eine befreiende oder radikale Sexual-Politik. Der Grund dafür findet sich in der Geschichte des Konsens und darin, wie diese Geschichte die Begrenztheit seiner heutigen Anwendung mitgestaltet.

Rechtsgeschichte (8)¶

Konsens, wie er in Bezug auf Sex verwendet wird, ist ursprünglich ein Rechtskonzept des Vertrags-, Delikt- und Strafrechts. Es beinhaltet eine Einigung zwischen zwei Rechtssubjekten – autonomen, zustimmenden Individuen – in der eines dem anderen bewilligt, etwas zu tun, das für ersteres potentiell oder tatsächlich schädlich sein kann. Ein klassisches Beispiel ist Konsens zu einer medizinischen Behandlung mit potentiell oder tatsächlich negativen Begleiterscheinungen oder mit dem Risiko der Verletzung, Krankheit oder des Todes. Der Konsens der_des Patient_in verhindert – oder vermindert zumindest – die Strafbarkeit der_des Ärzt_in für jedes von der Behandlung verursachte Leid und wandelt die_den Patient_in von einem potentiellen Opfer in eine zustimmenden Partei. Die klassische Konsens-Theorie findet nur bei unangenehmen, schädlichen oder riskanten Handlungen Anwendung. Es ergibt keinen Sinn, etwas angenehmem oder vorteilhaftem zuzustimmen. Die Konsens-Theorie ignoriert auch explizit strukturelle Ursachen von Zwang oder Ungleichheit, die darauf hinweisen könnten, dass die individuelle Entscheidung zuzustimmen – oder eben nicht – ziemlich illusorisch ist.

Vor dem 19. Jahrhundert wurde diese rechtliche Idee des Konsens nicht auf Fälle von Vergewaltigung oder anderen Sexualstraftaten bezogen. Die Sexualität von Frauen*(9) wurde stark durch die Wirtschaft heterosexueller Ehe reguliert und die Körper der Frauen* wurden als Eigentum angesehen, das vom Vater an den Ehemann weitergegeben wurde. Die Straftat der Vergewaltigung war vor allem ein Vergehen gegen diese Eigentumsrechte und da Frauen* nicht als vollständig kompetente bürgerliche Subjekte gesehen wurden, war ihr Konsens – oder das Fehlen dessen – größtenteils bedeutungslos. Der Beweis der Vergewaltigung wurde fast ausschließlich am Nachweis männlicher Gewalt und weiblichen Widerstands oder Entmündigung abgelesen. Ansonsten wurden Frauen* oft für ihre eigene Ab-/Entwertung verantwortlich gemacht.(10)

im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert wurde Konsens als Reaktion auf die wachsende ökonomische und sexuelle Unabhängigkeit von Frauen* allmählich rechtlich relevant für sexuelle Beziehungen. Frauen* setzten ihre legal personhood (11) mehr und mehr durch. Am bekanntesten zeigte sich dies in der Suffragetten-Bewegungen; doch sie strebten auch danach, ihre sexuelle Unabhängigkeit in kulturellen Phänomenen wie den ‘new women’-Bewegungen der 1920er Jahre durchzusetzen. Solche Bewegungen provozierten jedoch eine gesellschaftliche und rechtliche Gegenreaktion, die sich in der Ablehnung und der Disziplinierung unmoralischer und promiskuitiver Frauen* ausdrückte, die für ‘Prostitution’ bestraft wurden, egal, ob ihre sexuellen Beziehungen ein kommerzielles Element enthielten oder nicht. Sie drückte sich aber auch in einem Diskurs des ‘Schutzes’ von Frauen* aus, die als unfähig angesehen wurden ihre eigenen Interessen zu kennen oder als von moralischer Korruption besonders gefährdet. Die ersten Rechtssatzungen, die Konsens und Sex in den USA miteinander verbanden, wurden geschaffen, um den white slave trade (12) zu regulieren – ein düsteres System, von dem geglaubt wurde, dass es Frauen* erst über Staatsgrenzen hinweg und dann, weit weg von Familie und Freund_innen, in die Sexarbeit locke oder zwänge. Rhetorisch ist dies heutigen Diskussionen um Menschenhandel auffallend ähnlich; fehlender Konsens wurde als Beweis des rechtlichen Status der Frauen* als Opfer und ihres Bedarfs, gerettet zu werden, genutzt. Grundlegend bewirkte die Regelung, dass geleugnet wurde, Frauen* könnten einvernehmlich Sexarbeit nachgehen, indem argumentiert wurde, ihr Mitwirken könnte nur Resultat von Zwang oder Gehirnwäsche sein. Eine solche Auffassung von Konsens wurde dann ausgeweitet auf miscegenation (13) – oft wieder definiert als etwas, dem Frauen* unmöglich zustimmen könnten, so dass Men* of Color oft gesetzlich als Vergewaltiger definiert wurden, einfach nur, weil sie Sex mit weißen Frauen* hatten.

Als Frauen* eine höhere rechtliche Anerkennung als Personen erlangten und außerdem weiterhin ihre eigene sexuelle Autonomie einforderten und auslebten, wurde Konsens verstärkt Grundsatz in Gesetzen rund um Sex und sexualisierte Gewalt. Am anderen Ende des sexuellen Spektrums von Sexarbeit und cross-racial-Sex (14) stand Sex in sozial sanktionierten intraracial (15) Ehen. Während Frauen* bei früheren sexuellen Handlungen für zum Konsens unfähig gehalten wurden, wurden sie in Bezug auf Sex innerhalb der Ehe rechtlich als stets zu Konsens bereit definiert, unabhängig von ihren Begehren (16) oder Wünschen. Die Gerichte bezogen sich weiterhin auf die Warnung des Juristen Matthew Hale aus dem 17. Jahrhundert, dass ‘Vergewaltigung eine einfach zu machende Anschuldigung ist, die schwer beweisbar und noch schwerer von den Beschuldigten verteidigbar ist – auch wenn nie ganz ohne Schuld’. In der Praxis wurde Frauen* unterstellt, sie würden zustimmen (auch wenn sie danach darüber lügen würden) und um Nicht-Konsens zu beweisen, bedurfte es weitreichender Beweise für Zwang und Widerstand sowie unterstützendes Beweismaterial. Die einzige Ausnahme davon war der Vorwurf der Vergewaltigung einer weißen Mittelschichts-Frau* gegen einen schwarzen oder armen Mann*. In diesem Fall wurde viel eher ihr fehlender Konsens angenommen. Wenn der Mann* reich und weiß war, war es höchst unwahrscheinlich, dass die Gerichte irgendeinen Beweis der Nicht-Konsens einer Frau* anerkannten, vor allem, wenn sie arm oder Woman* of Color war.

Damals weit entfernt vom Ideal des autonom zustimmenden Selbst, hatte die Geschichte des sexuellen Konsens weniger mit dem zu tun, was Frauen* wollen, als mit den sozialen Rollen, deren Erfüllung von ihnen erwartet wurde. Die feministische politische Theoretikerin Carole Pateman beschreibt die Geschichte der Frauen* in Bezug auf Konsens folgendermaßen:

Frauen* stehen beispielhaft für die Individuen, die Konsens-Theoretiker_innen als zu Konsens unfähig erklärt haben. Doch gleichzeitig wurden Frauen* als immer zustimmend dargestellt und ihr explizites Nicht-Konsens wurde als irrelevant behandelt oder als ‘Konsens’ reinterpretiert.

Die Anwendung der Konsens-Theorie auf Sex verankerte einige gesellschaftliche Fakten rund um weibliche Sexualität. Sex selbst wurde definiert als etwas, das Männer* mit Frauen* tun und als etwas, das Frauen* bloß akzeptieren oder tolerieren. Das Akzeptieren oder Nicht-Akzeptieren sexueller Handlungen von Männern* wurde nicht über das Begehren der Frauen* definiert, sondern durch ihre relative gesellschaftliche Position und Macht. Die Wahlmöglichkeiten der Frauen* in Bezug auf Sex, sogar sehr eng definiert als die Wahl zwischen Konsens oder Nicht-Konsens, wurden beständig überschrieben von rechtlichen und gesellschaftlichen Definitionen angemessener und akzeptabler sexueller Verhaltensweisen. Anstatt Frauen* zu empowern, war die Anwendung von Konsens zu Sex primär ein Weg, die Sexualität von Frauen* zu regulieren und zu kontrollieren.

Rehabilitation des Konsens

In den späten 1960er Jahren begannen Feminist_innen der Zweiten Welle, dem Fakt entgegenzutreten, dass Vergewaltigung nicht nur epidemisch, sondern auch weitgehend sozial und rechtlich akzeptiert war. Anfänglicher feministischer Aktivismus zu diesem Thema fand im breiteren Kontext der feministischen Geltendmachung des Rechts der Frauen* auf körperliche Integrität und sexuelle Selbstbestimmung statt. Diese Kampagnen wollten die Annahmen infrage stellen, die hinter der Art und Weise der Anwendung der Konsens-Theorie auf Sex standen. Die Frage der Vergewaltigungs-Gesetzesreform war innerhalb des feministischen Anti-Vergewaltigungs-Aktivismus höchst umstritten – viele Frauen* nahmen an, dass das Gesetz nicht als Empowerment und nicht einmal als effektiver Schutz für Frauen* genutzt werden könnte. Allerdings wurde die Gesetzesreform aufgrund der Schwere und Dringlichkeit des Problems akzeptiert als auf kurze Sicht notwendig, auch wenn sie die Probleme des rechtlichen Paternalismus und der Regulation der Sexualität der Frauen* letztendlich nicht löste. Ebenso war der Slogan ‘Nein heißt Nein’ (18) eine direkte Antwort auf die Tatsache, dass die Wünsche der Frauen* bei der Definition und Bewertung von sexualisierter Gewalt beständig ausgelöscht und ignoriert wurden.

Als die breitere feministische Bewegung wegfiel, konzentrierte sich der feministische Beitrag zur Politik der Sexualität allerdings immer mehr auf die Vergewaltigungs-Gesetzesreform und auf das Recht, ‘Nein’ zu sagen. Das Ergebnis war, dass feministische Bewegungen letztendlich Konsens als das primäre Mittel zementierten, um guten von schlechtem Sex zu unterscheiden. Was vielleicht noch wichtiger ist: feministische Kampagnen für gesellschaftlichen und kulturellen Wandel exportierten den Gedanken des Konsens aus dem Gerichtssaal in ein breiteres soziales und politisches Milieu. Die Entscheidung, mit dem Modell des Konsens zu arbeiten, ist nachvollziehbar. Eine kulturelle, soziale und rechtliche Beachtung des ‘Ja heißt Ja und Nein heißt Nein’ ist unbestreitbar besser als das Versagen, die Stimmen oder Entscheidungen der Frauen* bezüglich Sex zu beachten. Dies hieß jedoch, dass feministische Politik sexualisierter Gewalt unfähig war, einige der größten Probleme im Konsens-Gefüge effektiv anzugehen – vor allem das Verständnis von Sex als etwas, das der männliche/aktive Partner begehrt/fordert/nimmt und als etwas, das die weibliche/passive Partnerin akzeptiert/toleriert bzw. dem sie zustimmt. Dieses Konsens-Modell bestärkt implizit heteronormative Ideen, dass Männer* nach Sex streben würden, während Frauen* sich dagegen verteidigen, was Frauen* eher in die Position der sexuellen ‘Torhüterinnen’ drängt als in die von aktiven und begehrenden Partnerinnen.(19)

Das feministische Ideal des ‘Nein heißt Nein’ reproduziert auch auf vielfache Weise die Blindheit liberaler Vertragstheorien (20) und der fiktiven liberalen Individuen dahinter; Individuen, die genau wissen, was sie wollen und die genau sagen, was sie meinen. In der Realität ist das nicht, wie zwischenmenschliche Interaktionen funktionieren oder wie Menschen, und gerade Frauen*, sich ausdrücken. Zum Beispiel würde sich in vielen anglophonen Kulturen eine Person, die um einen Gefallen gebeten wird, den sie nicht erfüllen möchte, eher eine Entschuldigung ausdenken und es vermeiden, die Frage zu beantworten oder widerwillig zustimmen, als dass sie ein direktes ‘Nein’ aussprechen würde. Solche Tendenzen werden in Bezug auf Sex nur weiter vergrößert – also in Bezug auf ein Thema, das intim, heikel und für viele Menschen sogar unangenehm ist, so dass weitere Faktoren ins Spiel kommen: Geschlechterverhältnisse (21), der Wunsch, die Gefühle einer anderen Person nicht zu verletzen und der Wunsch, nicht prüde zu wirken, um nur ein paar zu nennen. Das ‘Nein heißt Nein’-Modell des Konsens drückt Frauen* auf viele Weisen einen unrealistischen Konversations- und Interaktions-Standard auf.

In den letzten Jahren gab es Versuche, einige dieser Probleme zu beseitigen, sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich. Gerichte in vielen Rechtssystemen mit Common Law (22), einschließlich UK, verlangen nun von Angeklagten, dass sie entweder das Vorhandensein von Konsens oder ein angemessenes Verständnis dessen nachweisen. Gesellschaftlich ist das Modell eines ‘enthusiastischen’ oder ‘bejahenden Konsens’ in Kampagnen wie ‘Konsens ist sexy’ immer populärer geworden. Dieses Modell ersetzt das klassische negative Verständnis von sexuellem Konsens, ‘Nein heißt Nein’, durch das Bestehen darauf, dass wirklicher Konsens ein aktives ‘Ja’ erfordert. Im Wesentlichen fordert dieses Modell – vorgebracht als eine Form ethischer Sexualität – alle Teilnehmer_innen auf, vor jeglichen sexuellen Aktivitäten durch Fragen wie: ‘Kann ich dich küssen?’ nach einem ‘Ja’ zu fragen. Das Modell ist vor allem dazu gedacht, das Problem des angenommenen Konsens anzugehen, also dass ein fehlendes ‘Nein’ als Konsens zur sexueller Aktivität interpretiert werden kann. Vertreter_innen des Modells behaupten auch, dass es Frauen* erlauben würde, Begehren auszudrücken und zur Geltung zu bringen, anstatt sie als sexuelle ‘Torwächterinnen’ zu positionieren, die dafür verantwortlich sind, Sex zu beenden oder zu verhindern. Letztendlich wird behauptet, es wäre ein Weg, Konsens ‘sexy’ zu machen, indem Sprache in die Erotik des Sex einbezogen würde, also z.B. indem eine_r ihre_seine Lust bestätigt oder sagt, was sie_er will.

Allerdings verbleibt der ‘enthusiastische Konsens’ dabei, Konsens als gegeben vorauszusetzen. Dieser kratzt lediglich an der Oberfläche herum, anstatt einige seiner fundamentalen Problemen anzusprechen. Das erste Problem ist, dass er weiterhin den liberalen Irrtum von der Freiheit der Vertragsbeziehungen reproduziert. Er geht davon aus, dass ein verbaler Vertrag zwischen Sexualpartner_innen einen Tausch garantiert, ohne Geschlechterverhältnisse oder zwischenmenschlichen Dynamiken zu berücksichtigen.

Befürworter_innen des ‘enthusiastischen Konsens’ würden vermutlich argumentieren, dass ein solches ‘Ja’, wenn es aus irgendeinem Grund mit Widerwille oder Unsicherheit gegeben wird, kein ‘wirklicher’ Konsens ist. Realität ist, dass ein zögerndes ‘Ja’ näher an der ursprünglichen und breit akzeptierten Bedeutung von Konsens ist – zustimmen zu einem unschönen oder riskanten Akt – als der Gedanke eines enthusiastischen Konsens. Ein widerwilliges ‘Ja’ ist weder Enthusiasmus noch Begehren. In Wirklichkeit sind Begeisterung und Begehren sehr verschieden von der Idee des Konsens. Das andere Problem ist hierbei, dass er zeigt, wie sich dieses Modell im Kreis dreht. Wenn du jemanden fragst, ob sie_er etwas tun will und sie_er sagt ‘Ja’, kannst du wenig tun, außer ihr_ihm zu glauben. Es kann Hinweise geben. Das ‘Ja’ kann in Stimmgebung oder Körpersprache wenig begeistert sein aber auch das kann ziemlich oft mehrdeutig oder unklar sein. Der Punkt ist, dass die Machtverhältnisse oder Vorbedingungen, die ‘Konsens’ formen, die gesamte Interaktion strukturieren. Es kann sein, dass diese Machtverhältnisse keineswegs vermieden, sondern verdeckt und ermöglicht werden, wenn einfach nur eine Unterhaltung geführt wird, die ‘Ja’- und ‘Nein’-Fragen einbezieht.

Auch stellt dieses Modell des ‘Ja’ oder ‘Nein’-Konsens die heteronormative Annahme eines aktiven Partners, der nach Sex von einer torhütenden oder widerwilligen Partnerin strebt (23), nicht in Frage. Andere Fragen wie ‘Was willst du, das ich tue?’ zu stellen, verändert diese Dynamik, aber streng genommen bewegt sich das außerhalb des Konsens-Rahmens. Eine solche Frage nimmt an, dass Konsens bereits besteht und beginnt, den Bereich des Begehrens zu betreten. Auch wenn das ein positiver Schritt ist, verbleibt es als Konsens-Garant in der Logik des verbalen Vertrags: mit der Idee, dass das Stellen und Beantworten direkter Fragen nicht nur den Zwang aus Sex entfernt, sondern dass es die einzige oder beste Art ist, ethischen Sex zu haben.

Das begeisterte oder positive Konsens-Modell riskiert, eine neue Form der Normativität über Sex zu verhängen. Während ‘Nein heißt Nein’ schlechten Sex beenden wollte, ließ es die Möglichkeit offen, wie guter Sex vielleicht aussehen könnte. Das enthusiastische Konsens-Modell schlägt andererseits vor, dass ein verbales Vertragsmodell der beste – oder gar einzige – Weg ist, guten Sex zu haben, was implizit andere Formen sexueller Praxis oder sexueller Kommunikation abwertet. Es geht hier nicht darum, dass Konsens oder nach Konsens zu fragen niemals sexy sein kann; S/M-Praxen, die mit Konsens spielen, zeigen, dass das definitiv nicht wahr ist. Aber Konsens ist weder an sich oder automatisch sexy, noch ist er ein automatischer Garant guter Sexualethik oder risikofreier sexueller Interaktionen. Die Behauptung, dass diese Art von Konsens das Modell von sowohl ethischem als auch von sexy Sex sei, nimmt an, es sei etwas falsch mit denjenigen Menschen, die sich nicht derart verhalten. Dadurch preist sie die Idee des vertraglichen Geschlechtsverkehrs und der_s liberalen Handelnden als guten Sex an. Sie beharrt darauf, Sex wäre gut, wenn wir alle einfach diese Art autonomer Akteur_innen werden könnten, die wissen, was sie wollen und sagen, was sie meinen. Schlimmstenfalls riskiert dieses Modell, Menschen, die es nicht schaffen diesem Ideal gerecht zu werden, als inkompetente sexuelle Akteur_innen hinzustellen oder sie teilweise für ihr eigenes Opferwerden zu beschuldigen.

Eine zweite und heimtückischere Konsequenz ist, dass es das vertragliche Modell als das beste, oder einzige, Modell für ethische Versprechen zwischen Menschen normalisiert – ein Modell, das sowohl gegenüber struktureller Unterdrückung und Ungleichheit als auch gegenüber der Unordnung und Irrationalität vieler menschlicher Interaktionen blind ist. Es basiert auch auf einem unrealistischen und begrenzten Modell menschlicher Interaktionen. Im Gegensatz zur liberalen Vertragstheorie sind unsere Wünsche und Begierden nicht immer simpel, geradlinig oder eindeutig und wir wissen nicht immer, wo sie vielleicht hinführen. Dies verdeutlicht sich an vielen typischen sexuellen Situationen, wie z.B. daran, Sex zu beginnen, wenn du dir nicht sicher bist, ob du willst, aber es vielleicht genießen würdest, oder daran, nervös zu sein, wenn erstmalig eine möglicherweise schmerzhafte oder unangenehme sexuelle Handlung ausgeführt wird. All diese Situationen beinhalten Risiken und potentielles Unwohlsein. Allermindestens bedeuten sie, sich auf Handlungen mit unklarem Ausgang einzulassen. Somit unterscheiden sie sich nicht so sehr von sexuellen Begegnungen überhaupt. Sex beinhaltet, wie alle menschlichen Interaktionen, ein Paradox von Intimität und Distanz. Alle sexuellen Interaktionen schließen physische und viele auch emotionale und geistige Intimität mit ein. Dies führt zu einer Verletzlichkeit, welche durch die Tatsache verschärft wird, dass wir andere Menschen nie völlig kennen können. Wir können nie vollkommen sicher sein, was sie denken, fühlen oder was sie tun werden. Es gibt unzählige Weisen, wie du von einer anderen Person verletzt werden kannst, vor allem von einer, mit der du intim bist; genauso wie es unzählige Weisen gibt, wie dir diese Person Freude bereiten kann. Beides kann dich überrumpeln. Wenn es um Sex geht, sind unsere Gefühle des Genusses und des Schmerzes besonders stark ausgeprägt, besonders intim; und wir erkennen dies sowohl durch den speziellen Stellenwert an, den sexuelle Intimität in unseren sozialen Beziehungen hat, als auch in unserer besonderen Verurteilung sexualisierter Gewalt. Enthusiastische Konsens-Modelle sind blind gegenüber dem Risiko, das jedem Sex innewohnt, einschließlich komplett und enthusiastisch konsensuellen Sexes. Mündliche Verträge können diese Gefahr nicht beseitigen und es ist irreführend zu versuchen, ein Modell von ‘gutem’ Sex als dem einzigen Sex anzuordnen, der einem rationalen vertraglichen Standard entspricht oder der ausschließlich begeisterte und eindeutige Begierden beinhaltet. Die dem Sex innewohnende Risikohaftigkeit ist etwas, womit sich jede Sexualethik auseinandersetzen muss.

Alternativen

Ein Großteil der Anziehungskraft des Konsens-Modells hat, denke ich, mit dem Fehlen von Alternativen oder mit einer Angst davor zu tun, was die Alternative sein könnte. Wir haben Konsens inzwischen weitgehend nicht nur als das beste Modell von/für Sexualpolitik akzeptiert, sondern auch als das beste, das wir uns erhoffen können – zumindest in unserer derzeitigen Gesellschaft. Solche Behauptungen basieren in Teilen auf dem tatsächlichen Risiko, dass Konsens anzufechten heißt, dass eines der wenigen existierenden Mittel zur Anfechtung erzwungenen sexuellen Verhaltens angefochten wird.

Allerdings kann die Angst davor, sich über Konsens hinauszubewegen, bewirken, dass wir die Gefahren ausblenden, die das Daran-Festhalten mit sich bringt. Das Konsens-Modell konnte, rechtlich und gesellschaftlich, keine Verringerung der Fälle von ungewolltem Sex und keine Verbesserung der Erfahrungen einzelner Opfer und survivors bewirken. Der gesetzliche und vertragliche Aspekt des Konsens bedeutet, dass Konsens weiterhin im Nachhinein und unabhängig von den Aussagen der survivors in Geschlechtsverkehr hineingelesen wird. Konsens tut nicht, was wir wollen, dass er tut und kann dies nicht tun; und dies zu leugnen bringt uns kein Stück näher an die Veränderung dominanter Sexual-Kultur(en) und -Politik.

Konsens bietet uns kein politisches Instrument, um Sexualpolitik(en) entgegenzutreten, sondern die Fantasie, es gäbe eine einzelne, regulatorische oder regelbasierte Lösung für die Unordnung von Sex und für sein Potential von Leid und Verletzung. Aber das komplexe Gewebe aus Intimität, Verwundbarkeit, Begehren, Freude und Schmerz, das Sex konstituiert und welches das Potential wirklichen Leids sowie die Möglichkeit, dass wir andere Menschen verletzen könnten, in sich trägt, kann weder mit dem Wort ‘Ja’ noch dem Wort ‘Nein’ gezähmt werden.

Des Problem sexualisierter Gewalt ist politisch. Es ist tief verstrickt in Geschichten vergeschlechtlichter Machtverhältnisse, Heteronormativität und der Regulation sexuellen Verhaltens. Jede Lösung ist daher politisch. Die Wahl liegt nicht zwischen Konsens oder Nichts, oder Konsens oder Gefahr, sondern zwischen den fälschlich einfachen Lösungen des Liberalismus und einem radikalen politischen Projekt, das dazu bereit ist, sich mit den Grundproblemen sexualisierter Gewalt in unseren Gesellschaften auseinanderzusetzen. Diese Probleme schließen, neben anderen Dingen, ein: die ungleiche Machtverteilung zwischen Männern* und Frauen* in fast allen Lebensbereichen, die zwangvollen Geschlechternormen der dominanten Heterosexualitätsbilder und die fortlaufende Dichotomie ‘politisch/privat’, die Sex als etwas irgendwie vom Rest unseres Lebens Getrenntes betrachtet. Eine solche politische Lösung sollte nicht nur die falschen Lösungen der Konsenstheorie zurückweisen, sondern auch die Mangelhaftigkeit ihrer Versprechen. Wir sollten die Vorstellung, konsensueller Sex sei alles, was wir erreichen können, vehement abweisen. Der Sex, für den wir kämpfen, sollte gewollt, begehrt und erfreulich sein, nicht bloß konsensuell – und es ist diese Möglichkeit, die uns das Zurückweisen des Konsens zu betrachten erlaubt.

Fußnoten

(1) So was wie ‘Alltagswissen’, wörtlich übersetzt wäre es vielleicht ‘Wissen des <>’ – das ja nicht immer richtig liegt.
(2) Serisier verwendet stets consent als Substantiv, was wir mit ‘Konsens’ übersetzten, und to consent als Verb, wofür es im Deutschen keine direkte Übersetzung gibt, weswegen wir auf ‘zustimmen’ auswichen. Spannend fänden wir hier eigentlich noch eine Diskussion darüber, ob Konsens und Zustimmung im Deutschen das Gleiche meinen.
(3) Serisier forscht unter anderem zu kulturellen Konstruktionen von gutem und schlechtem Sex.
(4) wörtl. ‘Überlebende’, bezieht sich auf Opfer sexualisierter Gewalt – wir werden das englische survivors unübersetzt lassen, da es inzwischen auch oft in deutschen Diskursen anstelle von ‘Betroffene’ verwendet wird.
(5) Ruhigstellung/-machung
(6) Schuldzuweisungen an die Opfer
(7) wörtl. Konsenskonzept
(8) Dieser Abschnitt bezieht sich übrigens auf die Rechtsgeschichte und -systeme UKs und der USA, in Deutschland ist es anders
(9) Hier zeigt sich ein besonders großer Unterschied zwischen deutschem und britischem/nordamerikanischen Recht, da dieses, so wie sie es hier beschreibt, im deutschen gar nicht ganz so historisch ist. Konsens ist im deutschen Recht nicht aufgenommen, in UK seit 2003, in den USA unterscheiden sich die einzelnen Staaten, es gibt aber zumindestens in Statistiken des Uniform Crime Report der FBI bezieht die Definition von Vergewaltigung Konsens seit 2012 ein.
(10) Obwohl wir Geschlechterkategorien als Konstruktion erkennen, ist die Zweigeschlechtlichkeit mitsamt ihren ‘natürlichen’ Zuschreibungen eine gesellschaftliche Realität, mit der wir immer wieder konfrontiert sind. Aus diesem Grund verwenden wir in der Übersetzung zwar die Bezeichnung ‘Frauen’, markieren diese aber mit einem Stern (auch wenn dies im Englischen nicht gemacht wird).
(11) wörtl. ‘rechtliche Persönlichkeit’, umfasst natürliche und juristische Personen, siehe Wikipedia
(12) sog. ‘weißer Sklav_innenhandel’
(13) sog. ‘Rassenmischung’
(14) + (15) cross-racial meint ‘über sog. „Rassen“ hinweg’, intraracial ‘innerhalb einer sog. „Rasse“’
zu (12), (13), (14) und (15) Wir haben hier die englischen Begriffe stehengelassen, da ‘Rasse’ im Deutschen einfach deutlicher biologistische und faschistische Konnotationen hat. Außerdem gibt es eben auch keine Übersetzung für die englischen Wörter.
(16) desire wurde übrigens i.d.R. mit Begehren übersetzt, könnte aber auch Verlangen, Wunsch, Lust oder Sehnsucht sein und hat dann noch andere Beiklänge…
(17) engl. no means no
(18) In Deutschland ist die Situation hier wieder anders. Die englischen Diskussionen wurden hier einfach übernommen, wohingegen sie in UK und USA auch aus rechtlichen Veränderungen rührten.
(19) siehe Wikipedia (wahrscheinlich)
(20) engl. gendered power relations, also wörtliche eigentlich ‘vergeschlechtlichte Herrschafts-/Machtverhältnisse
(21) Vorherrschender Rechtsordnung vieler englischsprachiger Länder, beruht auf Gesetze und Präzedenzfälle, siehe Wikipedia
(22) Das englische partner schreibt der bezeichneten Person ja eigentlich kein Geschlecht zu, in der deutschen Übersetzung haben wir trotzdem ‘Partner’ bzw. ‘Partnerin’ gewählt, da es ja gerade um eine Annahme geht, die auf Geschlechterbinarität und Heteronormativität beruht.

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