Der Krieg gegen die Armen geht weiter – Kommentar aus dem Recht auf Stadt Netzwerk
Hartz IV darf weiter gekürzt werden – aber nicht mehr bei allen und so stark. 30 % unter dem, viel zu geringen, Existenzminimum hält das Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungswidrig. Das Arbeitsmarktregime und dessen menschenverachtend kapitalistischen Ideologie der Hartz-Gesetze sind noch lange nicht tot! Das BVerfG hat im November entschieden, dass die jetzige Sanktionspraxis nicht zulässig […]