Börsenverein des Deutschen Buchhandels bezeichnet menschenverachtende Inhalte von neu-rechtem Verlag als grenzwertig. Eine Handhabe die Veranstaltung abzusagen wird nicht gesehen. Erneuter Aufruf zur aktiven Teilnahme am 24.11.2018
Auf die Forderung eine Veranstaltung mit dem neu-rechten Ahrimann-Verlag am 24.11.2018 im Karlsruher Regierungspräsidium abzusagen und sich zu der Zusammenarbeit zu erklären, antwortete das Regierungspräsidium wie folgt:
„in Abstimmung mit dem Börsenverein des Buchhandels, Landesverband
Baden-Württemberg, darf ich auf Ihre E-Mail wie folgt antworten:
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels gilt aufgrund seiner Größe
und Struktur als branchenbeherrschender Verband. Als solcher dürfen wir
nur die Unternehmen als Mitglieder ablehnen, bei denen ein Verstoß gegen
Recht der Bundesrepublik Deutschland gerichtlich festgestellt wurde
bzw. die gerichtlich verbotene Inhalte veröffentlichen. Dies ist beim
Ahrimann Verlag nicht der Fall. Obwohl die Inhalte grenzwertig sind und
wir sie inhaltlich nicht unterstützen, haben wir daher keine Handhabe,
den Ahrimann Verlag von einer Mitgliedschaft auszuschließen. Als
Mitglied hat er auch das Recht, an Leistungen des Börsenvereins wie der
Karlsruher Bücherschau teilzuhaben. Wir dürfen ihn also nicht von der
Karlsruher Bücherschau ausschließen, auch wenn wir die vom Verlag
publizierten Inhalte nicht teilen.“
Eine Handhabe die Veranstaltung abzusagen wird nicht gesehen. Eine eindeutige Stellungnahme des Regierungspräsidiums ist nicht zu erkennen.
Die Libertäre Gruppe Karlsruhe ist weiterhin der Meinung, dass menschenfeindliche Ideologien und Verschwörungstheorien in einem Präsidium, welches u.a. für Bildung, Flucht-, Asyl- und Ausländerangelegenheiten zuständig ist, nichts verloren haben.
Wir erneuern daher den Aufruf an alle Antifaschist*innen und Antirassist*inne sich aktiv an der Veranstaltung zu beteiligen und derartige Inhalte nicht unwidersprochen stehen zu lassen!