Berufungsprozess in Leipzig

Am 23.01.2018 wurde ein Kasseler Genosse in Leipzig wegen
Landfriedensbruch anlässlich der Ereignisse am 12.12.2015 im Leipziger Süden in erster Instanz zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt.

Die Rote Hilfe Leipzig kritisierte im Nachgang des Prozesses den abwertenden Unterton des Amtsgerichts Leipzig: „Bei dem Genossen sei als „Krawalltourist“ davon auszugehen, dass er den Landfriedensbruch begehen würde, zudem habe er ja keine Arbeit und könne daher eben auch die Haftstrafe antreten. Dass der Genosse aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig ist, scheint dem Leipziger Amtsgericht egal zu sein. Diese Aussagen des Gerichts, zeigen wie die Rechtssprechung in des Gerichts angelegt ist: Widerstand bekämpfen und diffamieren auf dereinen Seite und Sozialdarwinismus und Verwertungslogik auf der Anderen.“

Mit dieser ersten Instanz und dem drastischen Strafmaß nicht genug, legte die Staatsanwaltschaft nun Berufung ein und bemängelt, dass der Genosse „nur“ wegen einfachem und nicht wegen schweren
Landfriedensbruchs verurteilt worden ist.

Aber auch die Verteidigung des Genossen hat Berufung eingelegt.Bei dieser gilt es den Genossen nun zu unterstützen!

Am 04.07.2018 um 12 Uhr wird die Angelegenheit am Landgericht Leipzig also noch einmal verhandelt. Kommt zum Prozess!

United we stand!

Dieser Beitrag erschien ursprüglich hier:
http://rotehilfekassel.blogsport.de/2018/06/28/berufungsprozess-in-leipzig/

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