Solidaritätsaktion zum Prozessauftakt gegen Jan in Karlsruhe – Antirassistischer Widerstand bleibt legitim!
Am Donnerstag, den 02. August 2018 findet der Prozessauftakt gegen unseren Freund Jan vor dem Amtsgericht Nürnberg statt. Der Prozesstag beginnt um 13 Uhr in Saal 94. Ab 12 Uhr ist eine Kundgebung vor dem Amtsgericht organisiert.
Um ein Zeichen der Solidarität mit Jan und allen Antirassist*innen zu setzen, haben wir in Karlsruhe mehrere Plakate, Transparente und Aufkleber in die Öffentlichkeit gebracht.
Am 31.05.2017 wurde in Nürnberg die Abschiebung eines Berufsschülers verhindert. Dieser wurde während der Schulzeit unangekündigt von der Polizei in der Schule in Gewahrsam genommen. Er sollte nach Afghanistan abgeschoben werden.
Viele Menschen, Mitschüler*innen und Passant*innen solidarisierten sich mit dem Betroffenen. Am Ende waren es etwa 300. Die Polizei war mit der Situation überfordert. Lediglich zwei Streifen konnten sich gegen die Sitzblockaden vor ihren Autos nicht durchsetzen. Statt den Einsatz abzubrechen forderten sie das Unterstützungskommando an, welches mit Einsatz von Schlagstöcken, Hunden und Pfefferspray die Situation eskalierte. Viele Personen wurden bei dem Einsatz verletzt.
Die Abschiebung wurde ausgesetzt. Nicht jedoch weil die Streifenwagen blockiert wurden, sondern weil am selben Tag ein Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul verübt wurde.
Im Anschluss an die Proteste wurde eine massive Repressionswelle in Gang gesetzt, die mit Inkrafttreten der Neuerungen in den Paragraphen 113 und 114 des Strafgesetzbuches, kurz zuvor, begann. Diese öffneten den Repressionsorganen jegliches Tor zur Wilkür.
So wurde Sercem, der sich an den Protesten beteiligte über mehrere Monate in Untersuchungshaft genommen und anschließend zu einer 2-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Weitere überzogene Urteile folgten. Eine Schülerin, welche im Voraus per Öffentlichkeitsfahndung gesucht wurde, wurde wegen einem angeblichen Wurf einer 0,33l PET-Flasche auf einen gepanzerten Beamten zu 9 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Eine weitere Person, wegen des Blockierens eines Streifenwagen mit seinem Fahrrad zu 8 Monaten mit Bewährung.
Bei allen Urteilen spielt der sogenannte tätliche Angriff auf die Beamten eine Rolle, den es erst seit den oben genannten Neuerungen der Paragrafen 113 und 114 StGB gibt. Dieser stellt es den Beamt*innen jegliche Form von Reaktion in unmittelbarer Nähe als tätlichen Angriff zu betiteln.
Auch im Verfahren gegen unseren Freund Jan wird dieser Vorwurf erhoben.
Dieses Vorgehen geht einher mit einem gesellschaftspolitischen Rechtsruck und zieht sich weiter fort. Im Mittelmeer wird der privaten Seenotrettung der Gar aus gemacht, Schiffe rechtswidrig festgehalten; das Innenministerium möchte es Asylbewerbern erschweren ihre Bescheide vor Gerichten anzufechten, wo etwa 50% von diesen gekippt werden.
Im öffentlichen Prozess gegen Jan wird es Einlasskontrollen geben; nichtgenehmen Menschen soll der Zugang verweigert werden.
Die Prozesse rund um den 31. Mai 2017 in Nürnberg sind exemplarisch für den Ausbau des Polizeistaates, der Ausschluss nicht genehmer Personen aus Gerichten teil des erstarkenden Rassismus und Nationalchauvinismus quer durch die Gesellschaft.
Wir werden uns davon nicht unterkriegen lassen! Unsere Solidarität gilt allen, die sich für ihre Mitmenschen einsetzen. Unsere Solidarität gilt allen, die deswegen von Repression betroffen sind.
Antirassistischer Widerstand bleibt legitim!
Freiheit für Jan und alle Anderen!
Hier gehts zur Solikampagne: https://ausbruchaufbruch.noblogs.org/