Oury Jalloh: BGH weist Revision ab und bestätigt somit Urteil des Magdeburger Landgerichts

Am 7. Janaur 2005 ist der damals 21-jährige Asylbewerber Oury Jalloh an Armen und Beinen gefesselt auf einer feuerfesten Matratze in einer Dessauer Polizeizelle verbrannt. Heute nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Magdeburg gegen den damaligen Dienstgruppenleiter der Polizei bestätigt. Dieser war wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10800 Euro verurteilt worden, da er seinen “Überwachungspflichten” nicht nachgekommen war, unter anderem hatte er den Feueralarm zwei mal ausgeschalten.

Obwohl der Polizist den Gewahrsam von einem Richter hätte überprüfen lassen müssen, gestand das Gericht dem Angeklagten einen „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ zu: Der Polizist hat die Bestimmung nicht gekannt, weil dies bei der Dessauer Polizei keine gängige Praxis gewesen sei. Somit ist das angebliche Unwissen und Fehlverhalten der Dessauer Polizei nicht Grund für eine Verurteilung des Dienstgruppenleiters, sondern wird vielmehr als Entschuldigung für das falsche Vorgehen der Polizei von den Bundesrichtern ausgelegt.

Auch wenn ein Polizeibeamter laut Bundesrichter Schmid natürlich von Berufs wegen die Gesetze zu kennen hat, die er tagtäglich anwendet, “denn sie sind sein elementares Handwerkszeug”, wie er in der zweistündigen Verhandlung, die bereits am 28.8. stattgefunden hat, sagte. Umso erstaunlicher ist es, dass das Gericht zu dem Schluss kommt, dass nicht angenommen werden könne, “dass ein herbeigerufener Richter die Freilassung des Betrunkenen angeordnet hätte”. Aus diesem Grund wies der BGH die Revisionen gegen das Urteil zurück.

Nach Auffassung der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke hätte ein hinzugezogener Richter die sofortige Freilassung Jallohs anordnen müssen, da die Polizei die Identität Jallohs bereits festgestellt hatte.

Auch die Beweisführung des Landgerichts, wonach Jalloh in betrunkenem Zustand das Feuer in seiner Zelle selbst gelegt haben soll, bestätigte der BGH.

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh widerspricht dieser Theorie und hatte ein eigenes Brandgutachten in Auftrag gegeben. Der Gutachter kam im November letzten Jahres jedoch zu dem Schluss, dass das Feuer von einer anderen Person als Oury gelegt werden musste und zudem Brandbeschleuniger benutzt wurde. Daraufhin hat die hat die Staatsanwaltschaft Dessau im Frühjahr diesen Jahres die Ermittlungen wieder aufgenommen.

Die Aufarbeitung von Jallohs Tod wurde immer wieder durch die Polizei und Gerichte behindert. So sind u.a. zahlreiche Beweisstücke verschwunden oder nicht berücksichtigt worden. Polizisten haben falsche Aussagen gemacht und gelogen, um ihre Kolleg*innen - wie so oft - zu schützen.

Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh wird mit Sicherheit auch nach neun Jahren weiterhin dafür kämpfen, dass der Mord an Oury Jalloh als solcher anerkannt wird.

Beim mdr gibt es einen Bericht mit Video zum heutigen Prozess.

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