Klage gegen RDL-Redakteur abgewiesen

Nach den Razzien gegen Radio Dreyeckland und der erhobenen Anklage gegen einen RDL-Redakteur wegen der Verlinkung auf das linksunten-Archiv in einem von ihm verfassten Artikel hat das Landgericht Karlsruhe am Dienstag die Klage der Staatsanwaltschaft abgewiesen.

Weder ist die Verlinkung zum linksunten-Archiv illegal noch wertete das Gericht diese als eine Unterstützung des verbotenen „Vereins“ linksunten.

RDL: Landgericht lässt Anklage gegen RDL-Redakteur nicht zu
taz: Nach dem Hyperlink
Autonome Antifa Freiburg: Links auf linksunten sind legal

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