§219a abschaffen! Debatte im Bundestag!

Heute wird im Bundestag über die Abschaffung oder Änderung des §219a diskutiert. Ausgelöst wurde diese Diskussion durch die wiederholten Anzeigen gegen Kristina Hänel durch christliche Fundamentalist_innen. Bis auf den letzten Fall wurden die Verfahren immer eingestellt. 2016 eröffnete ein Gießener Staatsanwalt das aktuelle Verfahren. 2017 wurde Kristina Hänel verurteilt, sie und ihre Anwältin gingen in Berufung und kündigten an, sich zur Not durch alle Instanzen zu klagen.

Wir als Pro Choice Sachsen Bündnis sind solidarisch mit ihr und allen anderen durch Anzeigen fundamentalistischer Abtreibungsgegner*innen bedrohten Mediziner*innen. Die Strafverfolgung für die Zurverfügungstellung sachlicher Informationen über Schwangerschaftsabbrüche muss beendet werden.

Wir halten die Frage nach einer Grenzziehung zwischen Information und Werbung für nicht zielführend in der Diskussion um den § 219a StGB. Wir sind für die Streichung des § 219a StGB, weil eine mögliche Strafverfolgung u.a. Gynäkolog*innen und Beratungsstellen davon abhält, Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung zu stellen. Dieser Mangel an Informationsweitergabe kann bei den schwangeren Personen zu Verunsicherung und Unwissen führen. Abgesehen davon verstetigt das Verbot die gesellschaftliche Tabuisierung und politische Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Mit einer Streichung des § 219a StGB wird das Informationsverbot aufgehoben. Dass damit auch das Werbungsverbot entfallen wird, erachten wir als unproblematisch, denn Werbung – im Sinne einer Anpreisung – ist in Deutschland ohnehin für alle ärztlichen Leistungen durch die Berufsordnung für Mediziner*innen verboten. Die Panikmache vor Werbung in Internet, Fernsehen und Zeitschriften, wie sie z.B. von der CDU und AfD geschürt wird, ist daher völlig unbegründet.

Wir setzen uns außerdem für das Recht auf Abtreibung und damit für die Abschaffung sowohl des § 219 StGB als auch des § 218 StGB ein. Der § 218 stellt den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. Lediglich unter bestimmten Bedingungen, zu denen eine Pflichtberatung und eine erzwungende Wartezeit gehört, bleibt er straffrei. Dies stellt in unseren Augen eine Bevormundung von Schwangeren dar und spricht ihnen ab, selbst entscheiden zu können. Wir kämpfen für das Recht auf Entscheidungsfreiheit. Dieses Recht schließt für uns den uneingeschränkten Zugang zu Informationen über die rechtlichen und medizinischen Rahmenbedingungen eines Schwangerschaftsabbruchs ein.

Am 16.06.2018 fahren wir nach Annaberg-Buchholz!
Fundis und Rechten den Tag versauen!

Leben schützen!
Abtreibung legalisieren!
§218 und §219 StGB abschaffen!
Für eine feministische Praxis!

pro-choice-sachsen.de

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