Dokumentation: Der Terrorist will nicht resozialisiert werden
Mit dieser Überschrift überschreibt Professor Michael Pawlik ( http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/pawlik/) einen Aufsatz in der F.A.Z. vom 25 Februar 2008 (a.a.O. Seite 40). Dort plädiert Pawlik für ein neuartiges Präventionsrecht, das Elemente des Kriegsrechts aufnehmen müsse.
Worum geht es? Nach Ansicht des Professors mache
es der Kampf gegen den (internationalen) Terrorismus unabdingbar die
Trennung zwischen Kriegsrecht, Polizeirecht und Strafrecht zumindest
stellenweise aufzuheben. „Hart, aber treffend“ formuliert, so Pawlik,
gehe es doch um „Schädlingsbekämpfung“ und hierbei sei der Rechtsstaat
alter Prägung überfordert, lege sich selbst Fesseln an, wo er
eigentlich die Bürger zu schützen die Pflicht habe.
Zwei
wesentliche Maßnahmen der – Zitat- „Unschädlichmachung“ präferiert der
Staatsrechtsprofessor. Nämlich „die Inhaftierung bis zum Ende der
Feindseligkeiten und die Tötung, und zwar grundsätzlich auch außerhalb
konkreter Kampfhandlungen“. Letzteren Punkt führt Pawlik in seinem
Beitrag nicht weiter aus, sonder begründet ausführlich nur die
Notwendigkeit einer Art „Sicherungshaft“ für Gefährder.
Dabei
wendet er sich auch der Frage zu, „inwieweit die Inhaftierten zum
Zwecke der Informationserlangung herangezogen werden dürfen.“
Direkte
Foltermaßnahmen befürwortet er zwar nicht, aber zumindest vorsätzliche
Täuschung, das Versprechen von Zusagen die später nicht eingehalten
werden, hält er für zulässig.
Professor Pawlik geißelt die
„verbissenen Verteidiger eines wirklichkeitsenthobenen
Rechtsstaatsideals“ und fordert „extensive, weit ins Gefahrenvorfeld
ausgreifende Ermittlungsmaßnahmen.“ Dass dabei zwangsläufig
Unbeteiligte vermehrt ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten,
bezeichnet er als unvermeidlichen Kolalateralschaden.
Mit
seinem Aufsatz reiht sich Pawlik ein in die Schar derer, die nicht die
Ursachen für sogenannten „Terrorismus“ wahrnehmen wollen, sondern nur
darauf aus sind, unter Ausnützen einer aufgeheizten Stimmung bestehende
gesetzliche Bestimmungen immer weiter aufweichen oder zu beseitigen.
Was
die erwähnte „Sicherungshaft“ betrifft haben wir heute schon deren
Pedant, die Sicherungsverwahrung. In dieser sitzen – selbst nach
konservativen Schätzungen – mindestens 40 % völlig zu Unrecht, weil sie
keinerlei Gefahr für die Allgemeinheit darstellen
(Professor Wittchen in der Süddeutschen Zeitung vom 16.08.2005); die allgemeine Kritik an der SV einmal ganz beiseite gelassen.
Und
auch im Polizeialltag kommt es immer wieder zu (zumindest)
folterähnlichen Übergriffen auf Verdächtige, auch wenn diese selten so
offen praktiziert wurden, wie vor wenigen Jahren im Fall des
Frankfurter Polizeipräsidenten Daschner (
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/317/27290/).
Das
heißt, Juristen vom Schlage Pawlak wollen letztendlich das legalisieren
was in Praxis schon verbreitet ist, sie liefern als willige Juristen
der wirtschaftlichen und politischen Elite die Argumentationshilfen um
die Bevölkerung immer weiter und besser unter Kontrolle halten zu
können. Die angeblichen „Terroristen“ sind nur das Vehikel für die
Totalitarismuswünsche der Elite.
Morgen sollen angebliche
terroristische islamistische Gefährder in Sicherungshaft. Aber was ist
übermorgen? Trifft es dann aktive Gewerkschafter, die mit ihren
Forderungen angeblich den Fortbestand der Wirtschaft gefährden ? Oder
triff es jene die Demonstrationen gegen stattliche Repression anmelden,
weil sie durch ihr Tun die Bevölkerung verunsichern?
Sicher ist das weit voraus gedacht, aber all das wird dann durch Gesetze die heute gemacht werden juristisch möglich.
Es gilt unverändert den Anfängen zu wehren und nicht desinteressiert mit den Schultern zu zucken.
Thomas Meyer – Falk,
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