(ABC) Dokumentation: Werner Braeuner: Zur Frage einer Rückkehr in die Freiheit
Werner Braeuner wurde 2001 wegen Totschlags am Verdener Arbeitsamtdirektor zu 12 Jahren Haft verurteilt. Werner greift auch unter den sehr beschränkten Bedingungen der Haft nach wie vor in die gesellschaftliche Diskussion um Arbeit und Arbeitszwang mit schriftlichen Beiträgen ein. Die vorliegende öffentliche Erklärung stammt von April 2007. Darin nennt er Bedingungen für seine Rückkehr in die Freiheit - nämlich die Beendigung aller arbeitsmarkt -und sozialpolitischen Zwangsmaßnehmen.
Dokumentation: Werner Braeuner: Zur Frage einer Rückkehr in die Freiheit
Öffentliche Erklärung
Zur Frage einer Rückkehr in die Freiheit
An
den Strafvollzug angebotenen Resozialisierungsmaßnahmen, an denen
mitzuwirken unabdingbare Voraussetzung ist, um vor dem strafgerichtlich
festgesetzten Entlassungszeitpunkt, dem 5. Februar 2013, aus der Haft
entlassen werden zu können, habe ich mich nicht beteiligt und werde
dies auch in Zukunft absehbar nicht tun. Dem Justizvollzug gegenüber
habe ich mich ausdrücklich als Bürgerkriegskombattant ausgewiesen, der
sich im Kampf gegen den Staatsterror befindet, den das BRD-Regime gegen
arbeitslose und sozial schwache Menschen systematisch ausübt. Dies
gilt, so lange der BRD-Staat den von ihm durch eklatante Rechtsbrüche
und in Komplizenschaft mit Parlament und Justiz Zug um Zug
ausgeweiteten Bürgerkrieg nicht beendet und sich nicht an dem
bestehenden Grund- und Einzelrecht orientiert, wobei insbesondere zu
nennen ist das „Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen
Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit“,
welches solche Arbeit ächtet und mit dem 1. Juni 1956 durch Eintrag in
das Bundesgesetzblatt II 1956, 640 geltendes Bundesrecht geworden ist.
Beendet
die BRD die gegenwärtigen arbeits- und sozialpolitischen
Zwangsmaßnahmen nicht, werde ich nicht in die Freiheit zurückkehren, da
ich nicht genötigt sein will, an durch Strafe bzw. Sanktionen
erzwungenen Ein-Euro-Jobs oder Weiterbildungs-, Trainings- oder
sonstigen solchen Maßnahmen teilzunehmen.
Nach Recht und
Verfassung der BRD und entgegen der vom Regime Kohl und seinen
Folgeregimen Schröder und Merkel geschaffenen, rechtsverachtenden
anderslautenden Rechtslage, sind Sozialtransfers wie das ALG I und II
zu leisten, ohne dies an eine Teilnahme an Maßnahmen zu knüpfen. Mit
der Weigerung, vor Ende des gegenwärtigen Bürgerkrieges in die Freiheit
zurückzukehren, schütze ich mich und andere Personen vor
Gewalthandlungen, die ich in Gefahr zu begehen kommen könnte, sollte
ich unter dem psychischen Druck arbeits- und sozialpolitischer
Zwangsmaßnahmen erneut in einen unbeherrschbaren Affektzustand geraten.
Nach allem sind zwei zusammengehörige politische Forderungen zu
erheben, nämlich eine sofortige Aussetzung/Beendigung der hier oben
genannten Zwangsmaßnahmen bzw. deren Befreiung von Zwang, sowie die
damit möglich werdende sofortige und bedingungslose Freilassung meiner
Person. Letztere Forderung findet in dem hier erhobenen eklatant
rechtswidrigen Handeln des BRD-Regimes Begründung, welches mit
Einführung einer Arbeitspflicht in der vormaligen Sozialhilfe Anfang
nahm. In den Jahren 2000/2001 hat solches Handeln mich in eine akut
lebensbedrohliche psychische sowie in eine prekäre
allgemeingesundheitliche Lage gebracht, die abzuwehren mir allein durch
eine Handlung gelang – die Tötung eines Arbeitsamtsdirektors -, die in
einer rechtskonformen BRD zwar als sehr schwere Straftat zu bewerten
gewesen wäre, in einem Bürgerkrieg jedoch und in Reaktion auf einen
massiven Angriff eines gegnerischen Kombattanten – hier die
Arbeitsagentur der Stadt Verden – legitime Verteidigung mit dem
Charakter einer Notwehr war. Dies bestimmt sich allein politisch und
nicht juristisch, indem der gegenwärtige Bürgerkrieg politisch
konstatiert wird. In die Position eines Bürgerkriegskombattanten bin
ich durch unmittelbar einwirkenden Staatsterror genötigt worden und
kann diese Position dementsprechend erst mit dem Ende jenes
Staatsterrors aufgeben.
Die Öffentlichkeit wird ersucht, sich den in dieser Erklärung erhobenen Forderungen anzuschließen und sie zu unterstützen.
Sehnde, den 15. April 2007
Werner Braeuner
Kontakt:
Werner Braeuner
z.zt.: JVA Sehnde
Schnedebruch 8
31319 Sehnde
Links zu Werner
Solidaritätsseite mit Werner Braeuner