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(ABC) Dokumentation: Werner Braeuner: Zur Frage einer Rückkehr in die Freiheit

by fdaadmin last modified 2007-05-17 12:20

Werner Braeuner wurde 2001 wegen Totschlags am Verdener Arbeitsamtdirektor zu 12 Jahren Haft verurteilt. Werner greift auch unter den sehr beschränkten Bedingungen der Haft nach wie vor in die gesellschaftliche Diskussion um Arbeit und Arbeitszwang mit schriftlichen Beiträgen ein. Die vorliegende öffentliche Erklärung stammt von April 2007. Darin nennt er Bedingungen für seine Rückkehr in die Freiheit - nämlich die Beendigung aller arbeitsmarkt -und sozialpolitischen Zwangsmaßnehmen.

Dokumentation: Werner Braeuner: Zur Frage einer Rückkehr in die Freiheit

Öffentliche Erklärung
Zur Frage einer Rückkehr in die Freiheit

An den Strafvollzug angebotenen Resozialisierungsmaßnahmen, an denen mitzuwirken unabdingbare Voraussetzung ist, um vor dem strafgerichtlich festgesetzten Entlassungszeitpunkt, dem 5. Februar 2013, aus der Haft entlassen werden zu können, habe ich mich nicht beteiligt und werde dies auch in Zukunft absehbar nicht tun. Dem Justizvollzug gegenüber habe ich mich ausdrücklich als Bürgerkriegskombattant ausgewiesen, der sich im Kampf gegen den Staatsterror befindet, den das BRD-Regime gegen arbeitslose und sozial schwache Menschen systematisch ausübt. Dies gilt, so lange der BRD-Staat den von ihm durch eklatante Rechtsbrüche und in Komplizenschaft mit Parlament und Justiz Zug um Zug ausgeweiteten Bürgerkrieg nicht beendet und sich nicht an dem bestehenden Grund- und Einzelrecht orientiert, wobei insbesondere zu nennen ist das „Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit“, welches solche Arbeit ächtet und mit dem 1. Juni 1956 durch Eintrag in das Bundesgesetzblatt II 1956, 640 geltendes Bundesrecht geworden ist.
Beendet die BRD die gegenwärtigen arbeits- und sozialpolitischen Zwangsmaßnahmen nicht, werde ich nicht in die Freiheit zurückkehren, da ich nicht genötigt sein will, an durch Strafe bzw. Sanktionen erzwungenen Ein-Euro-Jobs oder Weiterbildungs-, Trainings- oder sonstigen solchen Maßnahmen teilzunehmen.
Nach Recht und Verfassung der BRD und entgegen der vom Regime Kohl und seinen Folgeregimen Schröder und Merkel geschaffenen, rechtsverachtenden anderslautenden Rechtslage, sind Sozialtransfers wie das ALG I und II zu leisten, ohne dies an eine Teilnahme an Maßnahmen zu knüpfen. Mit der Weigerung, vor Ende des gegenwärtigen Bürgerkrieges in die Freiheit zurückzukehren, schütze ich mich und andere Personen vor Gewalthandlungen, die ich in Gefahr zu begehen kommen könnte, sollte ich unter dem psychischen Druck arbeits- und sozialpolitischer Zwangsmaßnahmen erneut in einen unbeherrschbaren Affektzustand geraten.

Nach allem sind zwei zusammengehörige politische Forderungen zu erheben, nämlich eine sofortige Aussetzung/Beendigung der hier oben genannten Zwangsmaßnahmen bzw. deren Befreiung von Zwang, sowie die damit möglich werdende sofortige und bedingungslose Freilassung meiner Person. Letztere Forderung findet in dem hier erhobenen eklatant rechtswidrigen Handeln des BRD-Regimes Begründung, welches mit Einführung einer Arbeitspflicht in der vormaligen Sozialhilfe Anfang nahm. In den Jahren 2000/2001 hat solches Handeln mich in eine akut lebensbedrohliche psychische sowie in eine prekäre allgemeingesundheitliche Lage gebracht, die abzuwehren mir allein durch eine Handlung gelang – die Tötung eines Arbeitsamtsdirektors -, die in einer rechtskonformen BRD zwar als sehr schwere Straftat zu bewerten gewesen wäre, in einem Bürgerkrieg jedoch und in Reaktion auf einen massiven Angriff eines gegnerischen Kombattanten – hier die Arbeitsagentur der Stadt Verden – legitime Verteidigung mit dem Charakter einer Notwehr war. Dies bestimmt sich allein politisch und nicht juristisch, indem der gegenwärtige Bürgerkrieg politisch konstatiert wird. In die Position eines Bürgerkriegskombattanten bin ich durch unmittelbar einwirkenden Staatsterror genötigt worden und kann diese Position dementsprechend erst mit dem Ende jenes Staatsterrors aufgeben.

Die Öffentlichkeit wird ersucht, sich den in dieser Erklärung erhobenen Forderungen anzuschließen und sie zu unterstützen.

Sehnde, den 15. April 2007

Werner Braeuner

Kontakt:
Werner Braeuner
z.zt.: JVA Sehnde
Schnedebruch 8
31319 Sehnde



Links zu Werner

Solidaritätsseite mit Werner Braeuner

Labournet über Werner Braeuner

Seite mit Texten von Werner Braeuner


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